Das Aus für DCM-Abbeizer: Der Countdown läuft
Der „DCM-Abbeizer-Countdown” auf der EASCR-Website spiegelt die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur „Änderung der Richtlinie 76/769/EWG in Bezug auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Dichlormethan“ wider. Damit diese Entscheidung rechtskräftig wird, musste die EUKommission anschließend noch eine Anpassungsverordnung für Anhang XVII der neuen EGREACH- Verordnung auf den Weg bringen, da diese neue EU-Chemikalienrichtlinie die Richtlinie 76/769/EWG des Rates zum 1. Juni 2009 aufgehoben hatte. In diesem REACHAnhang sind „Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse“ festgelegt. Laut aktueller Stellungnahme der Kommission soll das Gesetzgebungsverfahren Anfang März d. J. komplett abgeschlossen sein.
Alle in der Änderung der Richtlinie 76/769/EWG formulierten und am 3. Juni 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Inhalte und Termine werden somit in vollem Umfang in die REACH-Verordnung übernommen. Verbindlich ist dann auch, dass gewerbliche Verwender wie Malerbetriebe nach dem 6. Juni 2012 DCM-Abbeizer nicht mehr einsetzen dürfen, es sei denn, ein Mitgliedsstaat beschließt für sein Hoheitsgebiet Ausnahmen. Allerdings ist dies dann nur noch für speziell geschulte gewerbliche Anwender zulässig, was deren Zahl sehr stark reduzieren wird. Dabei sind umfassende Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheits- und Personenschutzes einzuhalten, und dies ist auch der EU-Kommission anzuzeigen.
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