Chemie-Kartell im Visier Brüssels - Entscheidung nächste Woche
Kartelle sind in der EU grundsätzlich verboten. Falls die Kommission ihre Vorwürfe beweisen kann, darf sie Strafgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. Falls Unternehmen allerdings als Kronzeugen "beichten", kann die Strafe erheblich vermindert oder ganz erlassen werden. Diese Möglichkeit besteht auch im Methionin-Fall.
Methionin wird als Zusatzstoff für das Futter von Küken, Schweinen und Schafen empfohlen. Methionin-Mangel führt bei Jungtieren zu Stoffwechselstörungen - das kann zu vermindertem Wachstum sowie Nieren- und Hoden-Degeneration führen. Die Aminosäure kann nicht vom Körper selbst gebildet, sondern muss durch die Nahrung aufgenommen werden. Aminosäuren sind Grundbestandteile aller Eiweiße.
BRÜSSEL BAT 2001 VITAMINHERSTELLER ZUR KASSE
Es ist nicht das erste Mal, dass Brüssel in der Chemiebranche vorgeht. Im vergangenen Jahr verhängte die EU-Kommission gegen acht Vitaminhersteller ein Bußgeld von insgesamt 855,22 Millionen Euro wegen illegaler Preisabsprachen. Dies war bisher das höchste EU-Kartellbußgeld überhaupt.
Die deutsch-französische Aventis musste im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Vitaminkartell ein vergleichsweise geringes Bußgeld von 5,04 Millionen Euro zahlen. Aventis hatte damals als erster Konzern voll mit der Kommission zusammengearbeitet, damit zur Aufdeckung des Kartells beigetragen und deswegen einen erheblichen Strafgeldnachlass erhalten.
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