Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie

Neue Richtlinienreihe VDI/VDE 2180

08.03.2018 - Deutschland

Störfälle lassen sich durch präzises Messen, Steuern, Regeln, Überwachen, Melden und Registrieren sicher beherrschen. Die neue Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 3 beschreibt den Nachweis eines vorgegebenen Sicherheitsintegritätslevels (SIL), der für eine geplante oder bereits vorhandene technische Realisierung einer PLT-Sicherheitsfunktion (Sensorteil, Logikteil und Aktorteil) erbracht werden muss. Dabei erläutert sie sowohl die strukturellen Anforderungen (Nachweis der Hardware-Fehlertoleranz) als auch die Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten von PLT-Sicherheitsfunktionen.

Die Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 3 „Nachweis des Sicherheitsintegritätslevels (SIL)“ geht, aufbauend auf den Blättern 1 „Einführung, Begriffe, Konzeption“ und 2 „Planung, Errichtung und Betrieb von PLT-Sicherheitseinrichtungen“ der Richtlinienreihe, ausführlich auch auf die Prüfung mit unterschiedlichen Prüfintervallen und Prüftiefen sowie auf deren Auswirkung auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten ein.

Die Richtlinienreihe VDI/VDE 2180 basiert auf der DIN EN 61511 (VDE 0810) und gilt für Anlagen der Prozessindustrie, z. B. der chemischen und petrochemischen Industrie. Sie richtet sich speziell an Planer, Betreiber und Anwender von Betriebseinrichtungen der Prozessindustrie. Sie stellt eine bewährte Möglichkeit dar, die Anforderungen der 12. BImSchV (Störfallverordnung) an PLT-Einrichtungen mit Sicherheitsfunktion umzusetzen.

Herausgeber der Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 3 „Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie – Planung, Errichtung und Betrieb von PLT-Sicherheitseinrichtungen“ ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik (GMA).

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