Bootsrumpf-Anstriche – ein Problem für unsere Gewässer?

Laut Umweltbundesamt sollte der Kupfereintrag aus Antifouling-Anstrichen reduziert werden

10.08.2018 - Deutschland

Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen von Sportbooten belastet. Um vor unerwünschtem Bewuchs durch etwa Algen oder Muscheln zu schützen, werden häufig biozidhaltige Anstriche aufgetragen. Kupfer ist das am häufigsten eingesetzte Biozid in Antifouling-Anstrichen. Die freigesetzte Kupfermenge entspricht rund 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer und wirkt dort ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische. Das Umweltbundesamt (UBA) rät zu alternativen Hartbeschichtungen und mechanischer Reinigung mit zum Beispiel Unterwasserbürsten sowie geeigneten Anstrichen ohne Biozide. Regionale Differenzierungen und Dokumentationen bei der Anwendung, Beratung der Anwendenden sowie amtliche Kontrollen der Kupfergehalte können die Kupferbelastungen reduzieren.

Tama66, pixabay.com, CC0

Antifouling-Anstriche werden alle ein bis zwei Jahre erneuert, da die Biozide ausgewaschen werden (Symbolbild).

Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV), die den guten, ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beschreiben, werden für Kupfer an elf Prozent der offiziellen Messstellen überschritten. Kupferhaltige Anstriche werden häufig bei Sportbooten eingesetzt. Daher sind vor allem hier Maßnahmen sinnvoll, um die Gewässerbelastungen zu reduzieren. Wie das geht, zeigen Beispiele aus Skandinavien. So sind in Schweden für weite Teile der Ostsee nur Produkte mit reduziertem Kupferanteil zugelassen und für den Binnenbereich ist jeglicher Biozideinsatz in Antifouling-Anstrichen verboten. Diese regionalen Regelungen könnten auch für Deutschland ein Vorbild sein. Bisher jedoch sind umweltschädliche, biozidhaltige Antifouling-Anstriche nur in einer kleinen Region in Schleswig-Holstein verboten.

Solche regionalen Differenzierungen sind nur schwer bei der Produktzulassung nach EU-Biozid-Verordnung umsetzbar. Deshalb sollte Deutschland hier – ebenso wie beispielsweise Schweden – eigene Regelungen finden, die alle Zuständigen im Bereich des Bundes, der Länder und auch die Hersteller von Antifouling-Anstrichen, die Sportbootsverbände, die Hafenbetreiber und die Bootsbesitzenden einbinden.

In Binnengewässern ist der Bootsrumpfbewuchs geringer, weshalb auf biozidhaltige Produkte ganz verzichtet werden sollte. Bootsrümpfe können beispielsweise mit Hartbeschichtungen versehen werden, die sich dann mit Unterwasserbürsten reinigen lassen. In der Ostsee sind Anstriche mit niedrigeren Kupfergehalten und solche, die weniger Kupfer ins Wasser abgeben, ausreichend. In der Nordsee kann dagegen auf Antifouling-Anstriche nicht verzichtet werden.

Entsprechend der unterschiedlichen, regionalen Anforderungen sollten die Anstriche durch die Hersteller übergreifend nach einem dreistufigen Ampelsystem (Nordsee, Ostsee, Binnengewässer) gekennzeichnet werden, um die Auswahl für die Anwendenden zu erleichtern. Diese sollten die Erneuerung der Anstriche in ihren Fahrten- oder Logbüchern dokumentieren. Mit transportablen Handgeräten ist die amtliche Kontrolle der Kupfergehalte auf den Bootsrümpfen stichprobenartig möglich.

Ein neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes informiert rund um Antifouling-Anstriche und Stoffeinträge und gibt Empfehlungen für einen umweltfreundlichen Einsatz. Sie finden es unter dem Link rechts neben der News.

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