KÖTTERMANN saniert in Eigenverwaltung
Die KÖTTERMANN-Gruppe hat beim Amtsgericht Gifhorn ein Verfahren zur Sanierung in Eigenverwaltung beantragt und das Gericht hat dies nun per Beschluss ermöglicht.
Auf diese Weise soll die KÖTTERMANN-Unternehmensgruppe im Rahmen der gesetzlich definierten Unterstützungsmöglichkeiten als Ganzes saniert und finanziell restrukturiert werden, um die mittel- und langfristige Fortsetzung der Geschäftstätigkeit zu sichern. Der Geschäftsbetrieb bleibt uneingeschränkt aufrechterhalten. Bestehende Aufträge werden weiter ausgeführt und neue Aufträge werden angenommen. In einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung voll und uneingeschränkt handlungs- und entscheidungsbefugt. Die Geschäftsführung der KÖTTERMANN-Gruppe wird unterstützt von Hans Fritsche von der Kanzlei KSB INTAX v. Bismarck als Sanierungsgeschäftsführer sowie rechtlich begleitet von Justus von Buchwaldt und Dr. Rouven Quick von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff. Als vorläufigen Sachwalter für das Verfahren hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER bestellt.
Das Unternehmen hat bereits einen Restrukturierungsprozess gestartet, der konsequent weiter verfolgt werden soll. Die schwierige Marktlage und entsprechende Absatzprobleme haben jedoch zu einem Liquiditätsengpass geführt.
Die Gehälter der Mitarbeiter sind durch die sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung für drei Monate gesichert. Die Geschäftsführung hat die Mitarbeiter bereits informiert.
„Die Eigenverwaltung ist unsere Chance, das traditionsreiche Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen. Für unsere Mitarbeiter und Kunden ändert sich damit erst einmal nichts, alle Aufträge werden wie geplant durchgeführt und wir werden selbstverständlich auch neue Aufträge akquirieren.“ so Albrecht Wiener, Geschäftsführer der KÖTTERMANN-Gruppe.
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