Vier neue gefährliche Chemikalien sollen aus dem Verkehr gezogen werden

Die Ergänzungen umfassen drei fortpflanzungsgefährdende Substanzen und einen endokrinen Disruptor

26.06.2020 - Finnland

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHCs) enthält nun 209 Stoffe, die schwerwiegende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben können.

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Symbolisches Bild

Der endokrinschädigende Stoff wird in Konsumgütern, wie z.B. Kosmetika, verwendet. Die drei anderen werden in industriellen Prozessen zur Herstellung von Polymeren, Beschichtungsprodukten und Kunststoffen verwendet.

Unternehmen werden dringend aufgefordert, ihre rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die sichere Verwendung ihres Stoffes zu überprüfen. Ab Januar 2021 müssen Unternehmen auch Produkte, die SVHCs enthalten, an die kommende SCIP-Datenbank der ECHA über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen und Produkten melden. Die Datenbank zielt darauf ab, transparente Informationen über Artikel, die gefährliche Chemikalien enthalten, während ihres gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.

Christel Musset, Direktorin für Gefahrenbeurteilung der ECHA, sagt: "Chemikalien auf der Kandidatenliste gehören zu den am stärksten regulierten Chemikalien in der EU, und unser Ziel ist es, sie schrittweise auslaufen zu lassen. In der Zwischenzeit müssen die Unternehmen ihre sichere Verwendung gewährleisten und für die Verbraucher transparent sein, die das Recht haben zu erfahren, wo diese Chemikalien verwendet werden. Sie durch sicherere Alternativen zu ersetzen, kann die Innovation ankurbeln und eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft schaffen".

Stoffe, die am 25. Juni 2020 in die Kandidatenliste für die Zulassung aufgenommen wurden:

Name des Stoffes

EC-   Nummer    

CAS-Nummer    

Grund für die Aufnahme

Beispiele für die Verwendung(en)

1-Vinylimidazol 214-012-0 1072-63-5

Fortpflanzungsgefährdend
(Artikel 57 (c))

In Formulierungen und als Monomer bei der Herstellung von Polymeren
2-Methylimidazol 211-765-7 693-98-1

Fortpflanzungsgefährdend
(Artikel 57 (c))

Als Katalysator bei der Herstellung von Beschichtungsprodukten
Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn

245-152-0

22673-19-4

Fortpflanzungsgefährdend
(Artikel 57 (c))

Als Katalysator und als Zusatzstoff bei der Herstellung von Kunststoffen
Butyl-4-hydroxybenzoat
(Butylparaben)
202-318-7 94-26-8 Endokrinschädigende Eigenschaften - menschliche Gesundheit
(Artikel 57(f) - menschliche Gesundheit)
Kosmetika, Körperpflegeprodukte und Pharmazeutika

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA war an der Entscheidung beteiligt, Butyl-4-hydroxybenzoat und Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn in die Liste aufzunehmen.

Hintergrund

Die Kandidatenliste enthält besonders besorgniserregende Stoffe, die schwerwiegende Auswirkungen auf unsere Gesundheit oder Umwelt haben können. Diese können in Zukunft auf die Zulassungsliste gesetzt werden, was bedeutet, dass die Industrie eine Genehmigung für ihre weitere Verwendung beantragen müsste.

Unternehmen können rechtliche Verpflichtungen haben, wenn ihr Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wird - entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen. Jeder Lieferant von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss seine Kunden und Verbraucher ausreichend informieren, um eine sichere Verwendung zu ermöglichen. Ab Januar 2021 müssen Unternehmen auch die SCIP-Datenbank der ECHA melden, wenn ihre Erzeugnisse Stoffe der Kandidatenliste enthalten.

Importeure und Produzenten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste enthalten, haben ab dem Datum seiner Aufnahme in die Liste (25. Juni 2020) ebenfalls sechs Monate Zeit, um die ECHA zu benachrichtigen.

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