Unternehmen sollen künftig für Entsorgung von Einwegkunststoff zahlen
UBA-Studie befürwortet Abgabe von bis 8,95 Euro pro Kilo Einwegplastik
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Die vom UBA beauftragte Studie hat auf wissenschaftlicher Basis ein Kostenmodell für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie entwickelt. Die EU verpflichtet darin alle Mitgliedstaaten den Herstellerinnen und Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte u.a. die Kosten der Entfernung solcher Produkte aus der Umwelt aufzuerlegen.
Einwegkunststoffprodukte wie To-Go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern verursachen laut der UBA-Studie jährlich rund 434 Millionen Euro an Kosten: für die Erfassung, Reinigung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Bereich sowie für die Verbrauchersensibilisierung. Pro Einwohnerin und Einwohner sind das 5,22 Euro pro Jahr in Deutschland.
Für die Studie wurden die Kosten und die Abfallzusammensetzung der Papierkorbabfälle und der Streumüllsammlung im öffentlichen Raum detailliert analysiert. Im bundesweiten Durchschnitt haben Einwegkunststoffprodukte daran einen Gewichtsanteil von rund sechs Prozent, wobei auf Getränkebecher, gefolgt von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern sowie Tüten und Folienverpackungen die größten Anteile entfallen.
Für eine faire und den EU-Vorgaben entsprechende Verteilung der Reinigungs- und Sammelkosten ist es wichtig, dass neben den Gewichtsanteilen auch die Abfallstückzahl und das Volumen berücksichtigt werden. Sonst lässt sich beispielsweise der kostentreibende Aufwand für die händische Parkreinigung von achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen oder der häufige Leerungsbedarf von mit leeren Bechern und Boxen überfüllten Papierkörben nicht abbilden.
Auf dieser Basis macht die Studie Vorschläge für die Abgabesätze pro Einwegkunststoffproduktgruppe. Sie dienen der noch einzurichtenden Einwegkunststoffkommission sowie dem Verordnungsgeber als wissenschaftliche Grundlage für die Festsetzung der Abgabesätze und des Punktesystems für die Auszahlungen. Die Höhe der von den Herstellern in den Einwegkunststofffonds einzuzahlenden Abgaben richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte. Die eingezahlten Abgaben werden zur Erstattung der Erfassungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten der öffentlichen Hand genutzt. Städte, Gemeinden, öffentliche Entsorgungsträger oder Autobahnmeistereien sollen dazu erbrachte Leistungen anhand von elf Leistungskategorien an den Einwegkunststofffonds melden. Hiernach wird beispielsweise nach den gefahrenen Reinigungskilometern oder dem geleerten Papierkorbvolumen abgerechnet.
Bei den Daten zur Abfallzusammensetzung innerorts konnten die Forschungsnehmer erstens auf einer Studie des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) von 2020 aufsetzen. Zweitens hat das UBA in seiner neuen Studie weitere Daten im Wege einer Umfrage zu Mengen und Kosten bei ca. 300 Städten und Gemeinden erhoben. Drittens wurden in der UBA-Studie eigene Sortieranalysen für den Außerorts-Bereich durchgeführt sowie bspw. Straßenmeistereien und Forstverwaltungen zu Kosten und Mengen befragt.