ECHA empfiehlt mehr Transparenz beim Handel mit gefährlichen Chemikalien

Die Europäische Chemikalienagentur gibt Empfehlungen für Änderungen des Rechtstextes ab.

01.11.2023

Der dritte Bericht der ECHA über die Anwendung der Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (Prior Informed Consent, PIC) zeigt, dass die Gesamtarbeitsbelastung durch die Umsetzung der Verordnung trotz eines leichten Rückgangs der Ausfuhrnotifizierungen weiter zugenommen hat, da ständig neue Chemikalien hinzukommen, die der PIC-Verordnung unterliegen, und die Zahl der Stoffe zunimmt, für die vor der Ausfuhr die ausdrückliche Zustimmung von Nicht-EU-Einfuhrländern erforderlich ist.

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Der Bericht stellt fest, dass einige der neu in die Verordnung aufgenommenen Chemikalien wie benzolhaltige Stoffe, der erste "Stoff im Stoff", und Neonicotinoide, die Bienen schaden, viele Notifizierungen ausgelöst haben und neue Arten von Ausfuhren herausfordern. Außerdem gibt es immer mehr Anfragen aus der Öffentlichkeit nach Daten über den Handel mit gefährlichen Stoffen, die im Rahmen der PIC-Verordnung erhoben wurden.

Aufgrund dieser Erkenntnisse empfiehlt die ECHA, dass bei einer künftigen Überarbeitung der PIC-Verordnung folgende Punkte berücksichtigt werden sollten

  • festlegen, welche Teile der Ausfuhrnotifizierungen öffentlich sind;
  • klären, welche Informationen über den Handel in den Jahresberichten auf EU-Ebene veröffentlicht werden sollten; und
  • die Vorhersehbarkeit und Klarheit der Verordnung durch Änderungen des Rechtstextes und der Durchführungspraxis zu verbessern.

Sharon McGuinness, Exekutivdirektorin der ECHA, erklärt: "Das Interesse an der Ausfuhr gefährlicher Chemikalien aus der EU hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, wodurch die Daten der PIC-Einfuhr- und -Ausfuhrnotifikationen unter die Lupe genommen wurden. Die laufende Evaluierung der Verordnung bietet eine gute Gelegenheit, die Auswirkungen und die Transparenz von PIC zu verbessern.

"Unser Dreijahresbericht enthält konkrete Vorschläge, wie dies erreicht werden kann, z. B. durch eine klarere Formulierung des Rechtstextes und die Anpassung der derzeitigen Praktiken. Unsere Empfehlungen zielen auf eine transparentere und wirksamere Umsetzung der Verordnung, die den Handel mit gefährlichen Chemikalien kontrolliert."

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