Startup-Politik: Weniger als die Hälfte ist geschafft

Von 58 Maßnahmen für Startups aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie sind 22 umgesetzt

01.08.2024

Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen, um Startups in Deutschland zu fördern, bislang aber weniger als die Hälfte ihres Programms geschafft. So sind von 58 Maßnahmen aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie, die auf Startups ausgerichtet sind oder von denen das Startup-Ökosystem besonders profitiert, erst 22 umgesetzt. Weitere 32 befinden sich in der Umsetzung und 4 sind noch nicht begonnen worden. Das zeigt eine Sonderauswertung des „Monitor Digitalpolitik“ des Digitalverbands Bitkom. Anlass der Veröffentlichung ist der zweite Jahrestag der Startup-Strategie der Bundesregierung. Sie wurde am 27. Juli 2022 verabschiedet. „Mit der Startup-Strategie hat die Ampel früh in der Legislaturperiode ein Signal in die Szene gesendet. Zwei Jahre später zeigt sich: Bei vielen Einzelmaßnahmen wird die Zeit knapp“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Umgesetzt wurde unter anderem das Versprechen, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland durch steuerliche Anreize attraktiver zu machen. Ebenso wurde mit dem Wachstumsfonds zusätzliches Wachstumskapital für die Spätphase zur Verfügung gestellt. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Rekrutierung ausländischer IT-Expertinnen und -Experten sowie anderer für Startups wichtiger Fachkräfte erleichtert. „Die Regierung hat geliefert und viele wichtige Initiativen umgesetzt oder angestoßen, auch wenn wir uns ab und an noch mehr Mut und Entschlossenheit gewünscht hätten, etwa bei der ausgebliebenen durchgängigen Digitalisierung der Visa-Prozesse“, so Wintergerst. „Zwar hat die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative erst kürzlich die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag angekündigt und auch bei der Startup-Strategie geht es voran. Um alles zu liefern, was den Startups versprochen wurde, braucht es auf der Schlussstrecke dieser Koalition noch einen Kraftakt.“

Insbesondere beim Bürokratieabbau kann die Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten der Legislatur noch einige Vereinbarungen umsetzen, auf die die Gründerinnen und Gründer in Deutschland warten. So gibt es auf Amtsseite weiterhin keinen One-Stop-Shop für Gründungen. Auch ist es weiterhin nicht möglich, ein Unternehmen innerhalb von 24 Stunden zu gründen. Und selbst weitgehend kostenneutrale Maßnahmen wie Anpassungen im Vergaberecht, die Startups leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen geben sollten, stehen bislang nur in Absichtserklärungen.

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