F-Gase-Verordnung: EU-Kommission genehmigt wesentliche Ausnahmen für gekühlte Laborzentrifugen
„Die Ausnahmegenehmigung war ein notwendiger Schritt, um den reibungslosen Betrieb der vielen Labore sicherzustellen“
Ohne die Ausnahme wären diese Geräte ab dem 1. Januar 2025 auf dem europäischen Markt nicht mehr verfügbar gewesen. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen für gekühlte Laborzentrifugen, existieren derzeit keine sofort einsetzbereiten, sicheren Alternativen mit niedrigem Treibhauspotenzial. „Die Ausnahmegenehmigung war ein notwendiger Schritt, um den reibungslosen Betrieb der vielen Labore sicherzustellen“, erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer von SPECTARIS. Die Geräte spielen eine entscheidende Rolle in der Forschung, im Gesundheitswesen, bei der Wasser- und Bodenanalyse für Umwelttests, bei der Kontrolle der Lebensmittelqualität und in vielen anderen Bereichen. „Gekühlte Laborzentrifugen sind unabdingbar, wenn es um den Umgang mit sehr temperaturempfindlichen Proben geht. Eine sichere, beständige und präzise Kühlung der Geräte ist hier unverzichtbar.“
Mit der Genehmigung zum weiteren Inverkehrbringen der Geräte ist auch die Möglichkeit des Exports sichergestellt. Sowohl SPECTARIS als auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hatten die Kommission auf die Notwendigkeit des Exports hingewiesen. Die Kommission hat bestätigt, dass wenn Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, sie auch ausgeführt werden dürfen und zwar auch, wenn das Inverkehrbringen auf der Grundlage einer Ausnahme erfolgt. SPECTARIS begrüßt ausdrücklich diese Klarstellung, die den exportorientierten Mitgliedern von SPECTARIS weitere Rechtssicherheit gibt.
Die SPECTARIS-Mitgliedsunternehmen erkennen die Bedeutung des Ausstiegs aus fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) für den Klimaschutz an und setzen bereits überall dort, wo dies möglich ist, auf alternative Kühlmittel. In einigen sensiblen Bereichen wie der Kühlung von Laborzentrifugen benötigen die Unternehmen jedoch noch weitere Entwicklungszeit, um den hohen Leistungs- und Sicherheitsstandards zum Schutz der Anwender und Proben beim Einsatz alternativer Kältemittel gerecht werden zu können.
Die im März 2024 in Kraft getretene Neufassung der F-Gase-Verordnung hatte diesen Umstand zunächst nicht ausreichend berücksichtigt. „Wir begrüßen diesen pragmatischen Schritt der EU-Kommission, der nicht nur für die Branche, sondern auch für Patienten und die medizinische Forschung von großer Bedeutung ist“, ergänzt Mayer. „Die Unternehmen werden den Übergang zu alternativen Technologien ohne F-Gase weiterhin vorantreiben, wo dies sicher möglich ist.“
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