Spielzeug aus Kunststoff fällt negativ auf
BAuA-Informationsdienst "Gefährliche Produkte 2010" erschienen
Bei den RAPEX-Meldungen verstieß mehr als ein Drittel der gemeldeten Produkte gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die größte Produktgruppe bildeten dabei die Spielzeuge. Vor allem Kunststoffspielzeuge fielen negativ auf. Die zweitgrößte Produktgruppe mit Verstößen gegen das LFGB stellten Bekleidung und Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit. Gemeldet wurden zum Beispiel Schmuck und Kosmetik, aber auch Deko-Eier, Teelichte, Deko-Steine und Zuglufttiere.
Der zweithäufigste Grund für Meldungen waren Verstöße gegen die dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) unterliegende Spielzeugverordnung, die die europäische Spielzeugrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. 18,5 Prozent der gefährlichen Produkte verstießen gegen diese Rechtsvorschrift. Bei den auch hierunter gemeldeten Spielzeugen konnten Kinder zum Beispiel leicht Kleinteile verschlucken oder die Produkte wiesen unzulässige chemische Inhaltsstoffe auf. Lacke waren oft mit zu hohen Blei- und Chromwerten belastet. Auch bei Schreib- und Bastelbedarf wurden oft Kunststoffhüllen mitgeliefert, die für Kinder Verschluckungsgefahr bargen. Mit rund 17 Prozent den dritthäufigsten Grund für Meldungen bildeten Verstöße gegen die allgemeinen Regeln zur Produktsicherheit, die vom GPSG, beziehungsweise von der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie geregelt werden. Auch hier wiesen vor allem Produkte für Kinder Mängel auf: Beispielsweise sonderten einige Kinderjacken lange Wollfasern ab, durch die Erstickungsgefahr entstand.
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