Neue Richtlinie: Mit passivem Biomonitoring die Gesundheit schützen

10.12.2010 - Deutschland

Kommt es in einer industriellen Anlage zu einem Störereignis, ist schnelles Handeln gefragt: In die Luft emittierte Schadstoffe stellen eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt in der Umgebung der Schadensquelle dar. Die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN veröffentlicht eine neue Richtlinie mit Handlungsanweisungen im Fall von Schadensereignissen.

Die Richtlinie VDI 3957 Blatt 15 beschreibt, welche ersten Untersuchungen nach Schadstoffemissionen durch akute Störereignisse in industriellen Anlagen vorzunehmen sind, um das Ausmaß möglicher Umweltschäden sowie der gesundheitlichen Gefährdung festzustellen und entsprechende Maßnahmen zur Minimierung ergreifen zu können.

Nicht nur die akute Gefährdung durch hohe Schadstoffkonzentrationen in der Luft spielt dabei eine Rolle. Auch die Tatsache, dass die Anreicherung von organischen und anorganischen Verbindungen in Nahrungs- und Futterpflanzen über die Nahrungskette zu gesundheitlichen Risiken führen kann, wird berücksichtigt.

Neben Empfehlungen zu vorsorglichen Maßnahmen und der Information der Öffentlichkeit konzentriert sich die VDI 3957 Blatt 15 auf das passive Biomonitoring: Sie erläutert die Aufnahme von sichtbaren Symptomen an der Vegetation sowie die Untersuchung von Schadstoffanreicherungen in Nahrungs- und Futterpflanzen. Die Probenahmestrategie wird ebenso beschrieben wie die Aufarbeitung der in Gärten und/oder landwirtschaftlichen Kulturen entnommenen Pflanzenproben im Labor. Anhand der Ergebnisse können der räumliche Einwirkungsbereich abgegrenzt und Risiken für die Umwelt sowie beim Verzehr von Gemüse und Futterpflanzen abgeschätzt werden. Die Richtlinie richtet sich an Umweltbehörden, Ordnungsämter und die Feuerwehr.

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