Verschärfungen beim Handel mit Lampenölen und flüssigen Grillanzündern

BfR-Risikobewertung hat Konsequenzen

01.02.2011 - Deutschland

Seit Ende vergangenen Jahres dürfen Lampenöle und flüssige Grillanzünder auf Paraffinbasis nur noch in schwarzen, nicht durchsichtigen und höchstens einen Liter fassenden Behältern verkauft werden. Dies soll die Neugier von Kindern weniger stark wecken als bunte Flüssigkeiten in transparenten Behältern und Verwechselungen mit Getränken vorbeugen. Die Behälter müssen nun zusätzlich den unverwischbaren Aufdruck „Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl - oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht - kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen“ bzw. „Bereits ein kleiner Schluck Grillanzünder kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen“. In der Vergangenheit kam es trotz wiederholter Warnungen immer wieder zu schweren Unfällen mit Lampenölen und flüssigen Grillanzündern, da vor allem Kinder diese versehentlich getrunken hatten. Die in den Flüssigkeiten enthaltenen Paraffine lösen lebensbedrohliche chemische Lungenentzündungen aus. Das BfR hat sich seit seinem Bestehen für verschärfte Regelungen für diese Produkte eingesetzt. „Mit den neuen Regelungen wird die Gesundheit, vor allem von Kindern, endlich angemessen geschützt“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

In einem ersten Schritt wurde zum 1. Juli 2000 ein EU-weites Abgabeverbot für gefärbte und parfümierte Lampenöle auf Paraffinbasis durchgesetzt. Da ungefärbte Lampenöle der gleichen Zusammensetzung nicht vom Verbot betroffen waren, traten weiterhin Vergiftungen auf. Im Jahr 2004 starben zwei Kinder daran. Eine Analyse aller Vergiftungsfälle zeigte, dass auch flüssige Grillanzünder, die die gleiche stoffliche Zusammensetzung haben wie paraffinhaltige Lampenöle, zunehmend zum Teil schwere Vergiftungen bei Kindern verursachten. Daher hat sich Deutschland auf europäischer Ebene nachdrücklich für weitere Verschärfungen der Regelungen eingesetzt und gefordert, auch flüssige Grillanzünder einzubeziehen. Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, dem die Mitgliedstaaten zustimmten und der am 1. Dezember 2010 in Kraft trat.

Die nun vorgeschriebenen schwarzen Behälter sollen der Verwechslungsgefahr mit Getränkeflaschen vorbeugen. Durch den Aufdruck werden Verbraucher zusätzlich über das Risiko einer Vergiftung informiert. Sollte ein Kind dennoch versehentlich Lampenöl oder flüssigen Grillanzünder verschluckt haben oder am Docht einer Öllampe gesaugt haben, darf keinesfalls Erbrechen herbeigeführt werden. Damit würde die Gefahr steigen, dass die Flüssigkeit in die Lunge eindringt und diese schädigt. Das betroffene Kind sollte umgehend zum Arzt oder in ein Krankenhaus gebracht werden. Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung ist die genaue Produktkenntnis. Deshalb sollten unbedingt das Produkt mit der Verpackung mitgebracht und vorgelegt werden.

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