Verschärfungen beim Handel mit Lampenölen und flüssigen Grillanzündern
BfR-Risikobewertung hat Konsequenzen
In einem ersten Schritt wurde zum 1. Juli 2000 ein EU-weites Abgabeverbot für gefärbte und parfümierte Lampenöle auf Paraffinbasis durchgesetzt. Da ungefärbte Lampenöle der gleichen Zusammensetzung nicht vom Verbot betroffen waren, traten weiterhin Vergiftungen auf. Im Jahr 2004 starben zwei Kinder daran. Eine Analyse aller Vergiftungsfälle zeigte, dass auch flüssige Grillanzünder, die die gleiche stoffliche Zusammensetzung haben wie paraffinhaltige Lampenöle, zunehmend zum Teil schwere Vergiftungen bei Kindern verursachten. Daher hat sich Deutschland auf europäischer Ebene nachdrücklich für weitere Verschärfungen der Regelungen eingesetzt und gefordert, auch flüssige Grillanzünder einzubeziehen. Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, dem die Mitgliedstaaten zustimmten und der am 1. Dezember 2010 in Kraft trat.
Die nun vorgeschriebenen schwarzen Behälter sollen der Verwechslungsgefahr mit Getränkeflaschen vorbeugen. Durch den Aufdruck werden Verbraucher zusätzlich über das Risiko einer Vergiftung informiert. Sollte ein Kind dennoch versehentlich Lampenöl oder flüssigen Grillanzünder verschluckt haben oder am Docht einer Öllampe gesaugt haben, darf keinesfalls Erbrechen herbeigeführt werden. Damit würde die Gefahr steigen, dass die Flüssigkeit in die Lunge eindringt und diese schädigt. Das betroffene Kind sollte umgehend zum Arzt oder in ein Krankenhaus gebracht werden. Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung ist die genaue Produktkenntnis. Deshalb sollten unbedingt das Produkt mit der Verpackung mitgebracht und vorgelegt werden.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die chemische Industrie, Analytik, Labor und Prozess bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.