Phthalat-Weichmacher sind auf dem Rückzug
DEKRA testet Spielwaren-Stichproben auf Schadstoffe
DEKRA
Bereits 2005 wurde erstmalig die Verwendung von sechs Phtalaten – darunter DEHP, DBP und BBP – in Spielzeug und Babyartikeln verboten (Anhang I EG-Richtlinie 76/769/EWG). Im Juni 2009 wurden diese Beschränkungen in die REACH Verordnung übernommen. Trotz bestehender Beschränkungen fanden die DEKRA Chemiker bei früheren Test noch regelmäßig unter anderem Weichmacher wie DEHP, DBP oder BBP in Kunststoffspielzeug. Nach neuesten Untersuchungen geht die Belastung mit den genannten Weichmachern insgesamt zurück.
„Natürlich kann man keine generelle Entwarnung geben“, sagt Dr. Peter Spengler, Laborleiter bei DEKRA Industrial in Stuttgart. „Aber die Ergebnisse lassen vermuten, dass die Industrie auf gesundheitsschädliche Phthalat-Weichmacher zunehmend verzichtet oder mit Stoffen ersetzt, die nicht in Anhang XVII der EU-Chemikalienverordnung REACH aufgeführt sind.“
Der Spielwaren-Handel hat jedoch noch Nachholbedarf, wenn es um die Auskunftspflichten nach REACH Artikel 33 geht. Nur 12 von 18 Handelsunternehmen konnten bei Testkäufen durch einen Marktforscher innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 45-Tage-Frist korrekt Auskunft darüber geben, ob und welche auskunftspflichtigen Inhaltsstoffe nach REACH, die besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der Kandidatenliste, in dem Produkt enthalten sind. Immerhin: Alle Auskünfte waren wahrheitsgemäß, wie sich bei der chemischen Analyse im DEKRA Labor herausstellte.
DEKRA ließ für den Test 18 Kunststoff-Spielfiguren im Wert zwischen 1,49 Euro und 9,99 Euro in Discountern, Kaufhäusern, Supermärkten und Fachgeschäften beschaffen.
Die DEKRA Experten raten dazu, beim Spielwarenkauf auf Qualität zu achten, um schadstoffbelastetem Spielzeug aus dem Weg zu gehen: hochwertige Anmutung, Markenprodukte sowie eine Verpackung mit kompletten Herstellerangaben verringern das Risiko.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.