Anspruchsvolle Phosphorgrenzwerte für Wasch- und Maschinengeschirrspülmittel
Neue EU-Verordnung verbessert Gewässerqualität
Die neuen Grenzwerte führen in der Praxis dazu, dass Phosphate aus den Produkten eliminiert werden. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Gewässerqualität bei, sondern hilft auch den Klärwerken, teure Phosphatfällungsmittel einzusparen.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Die Neuregelung ist ein bedeutsamer Beitrag zum Schutz der Qualität aller Flüsse, Seen und küstennahen Gewässer der EU. Durch hartnäckige Überzeugungsarbeit konnte der Verzicht auf Phosphate in Haushaltswaschmitteln, der in Deutschland bereits durch Grenzwerte, Selbstverpflichtungen der Industrie und vorbildliches Verbraucherverhalten erreicht wurde, auf EU-Ebene ausgeweitet werden. Die zusätzliche Festlegung eines anspruchsvollen Grenzwertes für Maschinengeschirrspülmittel ist ein Meilenstein für die Entwicklung effizienter phosphatfreier Produkte in der EU.“
Große Phosphatmengen in Gewässern führen zu einem Nährstoffüberangebot und damit zu massivem Algenwachstum und einer Minderung des Sauerstoffgehalts (Eutrophierung). Wasch- und Reinigungsmittel sind eine der Hauptquellen für die Belastung der Oberflächengewässer mit Phosphaten. Die bislang sehr unterschiedlichen nationalen Grenzwerte reichen in einigen Regionen der EU (z.B. in Donau und Ostsee) nicht aus, um eine akzeptable Wasserqualität zu erreichen.
Die neuen Begrenzungsregelungen sind das Ergebnis eines mehrjährigen Verhandlungs- und Diskussionsprozesses, den das Bundesumweltministerium auf internationaler Ebene in der Helsinki-Kommission (HELCOM) zum Schutz der Ostsee und der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau sowie in den Ratsberatungen auf EU-Ebene maßgeblich mitgeprägt hat.
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