REACH: BAuA hilft beim Zulassungsantrag für Industriechemikalien
Broschüre: "REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH" erschienen
Mit zahlreichen Tipps, Definitionen und Beispielen erleichtert "REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH" die Antragstellung für Unternehmen. Auf rund 44 Seiten stellt die BAuA-Broschüre anschaulich dar, warum ein Stoff zulassungspflichtig ist und welche Verpflichtungen dadurch entstehen. Schaubilder erläutern detailliert das Zulassungsverfahren.
Mit den Verordnungen der EU-Kommission vom 17. Februar 2011 und 14. Februar 2012 wurden die ersten Stoffe in den Anhang XIV, der auch in der Broschüre abgedruckt ist, aufgenommen. Dieser enthält die relevanten Informationen wie den Namen der Stoffe, deren Eigenschaften, Übergangsregelungen und Verwendungskategorien. In dieser Liste stehen chemische Stoffe, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften besitzen, besonders gefährlich für die Umwelt (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) oder ähnlich Besorgnis erregend sein können. Solche Substanzen können von einem Mitgliedstaat oder von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Auftrag der Kommission vorgeschlagen werden.
Steht ein Stoff auf der Liste, ergeben sich für Lieferanten, Produzenten und Importeure verschiedene Rechtsfolgen. Die REACH-Verordnung regelt dann, unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung erteilt werden kann. Ein Unternehmen erhält eine Zulassung zum Beispiel dann, wenn es in seinem Antrag nachweisen kann, dass die Risiken für Mensch oder Umwelt angemessen beherrscht werden können. Eine Zulassung wird andernfalls nur erteilt, wenn der sozioökonomische Nutzen der Verwendung die Risiken überwiegt und es keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien gibt.
Die Broschüre richtet sich an Hersteller zulassungspflichtiger Stoffe, aber auch an nachgeschaltete Anwender, die selbst beabsichtigen, einen Zulassungsantrag zu stellen oder sich über die eigenen Pflichten informieren möchten.
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