Neuregelung des Genehmigungsrechts für Industrieanlagen
Kabinett beschließt umfangreiches Regelungspaket zur Umsetzung der 2010 verabschiedeten EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die Bundesregierung hat die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfe für ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen beschlossen. Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen stellt das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen dar. Sie erfasst europaweit ca. 52.000 Anlagen. In Deutschland sind rund 9.000 Anlagen betroffen.
Die Richtlinie sieht unter anderem strengere Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen und die allgemeine Überwachung von Anlagen vor, insbesondere Fristenvorgaben für die Inspektion der Anlagen durch die zuständigen Behörden vor Ort. Im Hinblick auf die Stilllegung von Anlagen wird eine neue Pflicht zur Rückführung von Boden und Grundwasser auf den Ausgangszustand vorgeschrieben. Daneben enthält die Richtlinie Regelungen zur verbindlichen Anwendung der aktuellen Technikstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Anwendung des Standes der Technik ist für das deutsche Recht nicht neu, sondern längst geltendes Recht. Deshalb sind hier keine inhaltlichen Anpassungen erforderlich.
Im Rahmen des Gesetzespakets werden insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert. Neu erlassen werden zudem die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die Verordnung über das Genehmigungsverfahren sowie die Deponieverordnung. Außerdem wird eine neue Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen geschaffen.
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