Kompendium: Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert

Mit branchenunabhängiger Handlungshilfe Risiken vermindern

18.10.2012 - Deutschland

Arbeitsschutz ist Chefsache, denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit dem aktualisierten Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachleuten das nötige Rüstzeug an die Hand, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Das 544 Seiten starke Kompendium ist als Loseblattsammlung konzipiert, damit der Ratgeber immer wieder aktualisiert werden kann.

Seit Jahren gehört die mehrfach aktualisierte Publikation zu den Standardwerken der BAuA, wenn es um Gefährdungsbeurteilung geht. Der branchenunabhängig angelegte Ratgeber richtet sich in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz, die die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen. Dazu vermittelt er Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für die Durchführung an.
 
Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile:

Teil 1 enthält Hinweise, um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes zu planen und durchzuführen.

Im zweiten Teil werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, psychische Belastungen oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Zu jedem Gefährdungsfaktor informiert der Ratgeber über Art und Wirkung, gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an und führt Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf. Zudem benennt das Kompendium die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur. Mit Textbausteinen, die allen Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen.

Teil 3 enthält Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüft werden kann, ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke oder ein Stichwortverzeichnis.

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