REACH-Umsetzung einfacher machen

Analyse zur Kostenbelastung deutscher Unternehmen durch die europäische Chemikalienverordnung REACH vorgelegt

03.12.2012 - Deutschland

Der Nationale Normenkontrollrat hat gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Umweltbundesamt und dem Verband der Chemischen Industrie eine Bürokratiekostenanalyse auf Grundlage der ersten Erfahrungen mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) durchgeführt. Es handelt sich um das erste Projekt in Deutschland, das sich mit den bürokratischen Lasten von europäischen Verordnungen auf nationaler Ebene befasst. Ziel des Projekts war, Möglichkeiten für eine Verminderung bürokratischer Lasten zu finden, ohne die Ziele der REACH-Verordnung zu beeinträchtigen. Vorschläge, mit denen eine Minderung des Sicherheitsstandards verbunden wäre, standen deshalb ebenso wenig zur Diskussion wie Vorschläge zu weitergehenden Anforderungen.

Gegenstand des Pilotprojekts waren die bisherigen Erfahrungen der deutschen Unternehmen mit den durch die REACH-Verordnung ausgelösten Registrierungspflichten. Seit Wirksamwerden dieser Verordnung im Juni 2007, die als eines der anspruchsvollsten Reformvorhaben der Europäischen Union der vergangenen Jahre gilt, müssen Hersteller und Einführer von Chemikalien schrittweise die von ihnen hergestellten oder eingeführten Stoffe auf mögliche gefährliche Eigenschaften untersuchen und die Ergebnisse der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki melden, damit sie weiter hergestellt oder importiert werden dürfen. Das Prinzip lautet: "no data, no market". Ziel ist es, die Sicherheit von Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalienrisiken zu verbessern. Der hiermit verbundene Aufwand ist groß: Schätzungsweise 30.000 Stoffe müssen bis spätestens 2018 geprüft werden, wobei zuerst diejenigen Stoffe ausgewählt wurden, die in großen Mengen hergestellt werden oder die bereits heute als besonders gefährlich bekannt sind. Bislang wurden über 27.000 Registrierungen für rund 4.700 Stoffe eingereicht. Die nächsten beiden Registrierungsfristen enden in den Jahren 2013 und 2018.

Der von den Projektteilnehmern erstellte Bericht analysiert den Aufwand, der deutschen Unternehmen in der ersten Registrierungsphase bis Ende 2010 entstanden ist. Die Untersuchung basiert auf Daten, die auf einer von der Europäischen Kommission initiierten Befragung der meldepflichtigen Unternehmen beruhen. Mit dem Projekt sollten jedoch nicht nur die Kosten in den Blick genommen werden. Insbesondere die an den Verfahren beteiligten deutschen Chemikalienbehörden und der Verband der Chemischen Industrie wollten auch Verbesserungsmöglichkeiten für die praktische REACH-Umsetzung identifizieren sowie ihre Informations- und Hilfsangebote auf den Prüfstand stellen, um sie bei Bedarf zu optimieren.
 
Die Untersuchung ergab keine Hinweise auf spezifische Mängel der grundlegenden REACH-Vorschriften, die vermeidbare Belastungen zur Folge hätten. Gemeinsam wurden aber von Wirtschaft und Verwaltung praktische Ansatzpunkte für Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten bei ihrer Durchführung aufgezeigt. Nach den Erfahrungen des Nationalen Normenkontrollrats sind es gerade die Probleme beim Betriebsablauf, die von Unternehmen als bürokratisch wahrgenommen werden und zu Ärger und Frust führen. So klagte beispielsweise eine Vielzahl von Unternehmen über Server-Überlastungen und Doppelarbeiten durch mehrfache Umstellung der Meldesoftware. Auch die Kommunikation in der Produktkette mit den nach REACH erweiterten Sicherheitsdatenblättern wird als zu komplex empfunden. Die in dem Bericht enthaltenen Vorschläge zur Beseitigung von Schwachstellen betreffen daher ganz unterschiedliche Themenbereiche wie die Organisation der gemeinsamen Dateneinreichung, IT-Systeme der ECHA, behördliche Unterstützungsleistungen, Hilfe zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die ECHA-Gebührenstruktur. Die im Rahmen des Pilotprojekts erarbeiteten Erkenntnisse sollen nun in den in der REACH-Verordnung selbst vorgesehenen Überprüfungsprozess eingebracht werden, der derzeit auf europäischer Ebene vorbereitet wird.

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