REACH: Registrierungsfrist für kleinere Stoffmengen startet im Mai
TÜV SÜD unterstützt kleine und mittlere Unternehmen
Nicht unter REACH registrierte Stoffe dürfen nach Ablauf der jeweiligen Frist innerhalb der Europäischen Union nicht mehr hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. „Aber zu vielen derzeit auf dem Markt befindlichen Chemikalien existieren noch keine genauen Informationen über das Gefahren- und Risikopotenzial“, sagt Dr. Dieter Reiml, REACH-Experte bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Zudem ist noch nicht ausreichend bekannt, dass die Verantwortung für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen von staatlichen Stellen weitgehend auf die Industrie übergegangen ist.“
Das Ziel der 2007 in Kraft getretenen REACH-Verordnung besteht darin, Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt noch besser zu schützen. Die Basis dafür ist eine europaweit einheitliche Gesetzgebung, die rund 60.000 Stoffe betrifft. Die erste Registrierungsfrist ist bereits Ende 2010 abgelaufen. Sie galt für chemische Stoffe, die in großen Mengen vermarktet werden. Bis 31. Mai 2013 müssen alle Stoffe im Mengenband zwischen 100 bis 1.000 Tonnen pro Jahr registriert werden. „Dann dürften insgesamt knapp 10.000 Stoffe erfasst sein“, erklärt Dr. Reiml. „Und Mitte 2018 endet schließlich die Frist für die verbliebenen kleineren Stoffmengen ab 1 Tonne pro Jahr.“
REACH-Mittelstandsinitiative: Kleine und Mittlere Unternehmen gefordert
Zu den REACH-Anforderungen zählt unter anderem, dass bei gefährlichen Stoffen und Gemischen vom Lieferanten ein Sicherheitsdatenblatt vorzulegen ist, in dem auch die Verwendung des Stoffes berücksichtigt werden muss. Darin sollen eine Sicherheitsbeurteilung und vorgeschlagene Maßnahmen zur Risikominderung enthalten sein. Wichtig ist zudem die zuverlässige Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette – vom Hersteller oder Importeur über den Händler bis zum Anwender.
„Weil die REACH-Anforderungen sehr umfangreich sind und wichtige Kapazitäten binden können, sollten insbesondere KMU schon heute aktiv werden“, rät Dr. Dieter Reiml. „Die sinnvolle und vorausschauende Auslegung der Verordnung kann wettbewerbs- und sogar existenzrelevant sein, wenn es beispielsweise zu Registrierungsfehlern kommt.“ Werden bestimmte Stoffe in unteren Mengenbändern hergestellt oder importiert, ist zum einen oft nicht bekannt, ob die Mengenschwelle von 1 Tonne pro Jahr tatsächlich überschritten wird oder der jeweilige Stoff im Jahr 2018 überhaupt noch vermarktet wird. Zum anderen verfügen nicht alle Unternehmen über ausreichend Personal, um sich mit REACH intensiv genug zu befassen.
Die so genannte Mittelstandsinitiative von TÜV SÜD sichert als spezieller REACH-Service für KMU die fristgerechte, wirtschaftliche und erfolgreiche Registrierung von chemischen Stoffen. Üblicherweise sind KMU so genannte Co-Registranten. Diese unterstützen die TÜV SÜD-Experten bei der Einreichung des Registrierungsdossiers. Damit entfällt für die Unternehmen beispielsweise die Einarbeitung in das REACH-Regelwerk wie auch in IUCLID und REACH-IT sowie die ständige Pflege dieser EDV-Systeme. Das vereinfacht den Gesamtprozess und das Unternehmen kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.
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