Lebensmittelverpackungsproduzenten können auf neue Prüfwerte der SABIC Polyolefine zugreifen
Die neuen Vorschriften beinhalten strengere Methoden zur Untersuchung der Migration aus der Verpackung in das Lebensmittel. Da diese neuen Bestimmungen innerhalb der nächsten drei Jahre in Kraft treten werden, müssen kunststoffverarbeitende Unternehmen und Unternehmen der Verpackungsbranche zusätzliche Gewährleistungen zur Konformität von ihren Rohstofflieferanten einholen.
Die europäische Kunststoff-Verordnung (EU) 10/2011 (PIM) trat am 1. Mai 2011 in Kraft. Mit ihr wurden verschiedene Veränderungen der Richtlinie 82/711/EWG über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration aus Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen umgesetzt. Dabei handelt sich um Veränderungen hinsichtlich der Dauer und der Prüftemperaturen bestimmter Untersuchungen sowie für die Simulanzlösemittel für wässrige und alkoholische verpackte Produkte. Die neue Verordnung ist jedoch erst ab 1. Januar 2016 verpflichtend. Bis dahin existiert sie parallel zu den bestehenden Vorschriften für Anwendungen mit Lebensmittelkontakt.
Für PE und PP hat SABIC bereits alle Substanzen geprüft, für die gemäß den neuen Bedingungen (10 Tage bei 60 °C) ein spezifischer Migrationsgrenzwert (SML) gilt. Die Untersuchungen haben ergeben, dass für keines der PE- oder PP-Materialien zusätzliche Einschränkungen für die Nutzung in Anwendungen mit Lebensmittelkontakt gelten.
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