Lebensmittelverpackungsproduzenten können auf neue Prüfwerte der SABIC Polyolefine zugreifen

12.06.2013 - Niederlande

Lebensmittelverpackungsproduzenten, die Polyolefine (Polyethylene und Polypropylene) verwenden, können jetzt auf die neuen Erklärungen zur Lebensmittelsicherheit und -konformität von SABIC zugreifen. SABIC ist einer der ersten Kunststoffproduzenten, der bereits drei Jahre vor Ablauf der Frist im Jahre 2016 all seine Erklärungen hinsichtlich Lebensmittelverträglichkeit entsprechend den geänderten EU-Verordnungen aktualisiert hat. Die Änderungen sollen eine die Sicherheit von Nahrungsmittelverpackungen weiter erhöhen. Um zu gewährleisten, dass alle Materialien den neuen Prüfbedingungen entsprechen, musste SABIC alle Polyolefine für Lebensmittelverpackungsmaterialien erneut testen.

Die neuen Vorschriften beinhalten strengere Methoden zur Untersuchung der Migration aus der Verpackung in das Lebensmittel. Da diese neuen Bestimmungen innerhalb der nächsten drei Jahre in Kraft treten werden, müssen kunststoffverarbeitende Unternehmen und Unternehmen der Verpackungsbranche zusätzliche Gewährleistungen zur Konformität von ihren Rohstofflieferanten einholen.

Die europäische Kunststoff-Verordnung (EU) 10/2011 (PIM) trat am 1. Mai 2011 in Kraft. Mit ihr wurden verschiedene Veränderungen der Richtlinie 82/711/EWG über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration aus Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen umgesetzt. Dabei handelt sich um Veränderungen hinsichtlich der Dauer und der Prüftemperaturen bestimmter Untersuchungen sowie für die Simulanzlösemittel für wässrige und alkoholische verpackte Produkte. Die neue Verordnung ist jedoch erst ab 1. Januar 2016 verpflichtend. Bis dahin existiert sie parallel zu den bestehenden Vorschriften für Anwendungen mit Lebensmittelkontakt.

Für PE und PP hat SABIC bereits alle Substanzen geprüft, für die gemäß den neuen Bedingungen (10 Tage bei 60 °C) ein spezifischer Migrationsgrenzwert (SML) gilt. Die Untersuchungen haben ergeben, dass für keines der PE- oder PP-Materialien zusätzliche Einschränkungen für die Nutzung in Anwendungen mit Lebensmittelkontakt gelten.

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