Deutschland bei Registrierungen zu REACH vorn

Bundesstelle Chemikalien zieht Bilanz nach Ablauf der zweiten Registrierungsfrist

18.06.2013 - Deutschland

Am 31. Mai 2013 ist die zweite Frist zur Registrierung von in der EU hergestellten und importierten Chemikalien abgelaufen. Knapp ein Drittel der über 9000 durchgeführten Registrierungen kamen aus Deutschland, teilt die Bundesstelle Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten alle Chemikalien, die in Mengen von 100 bis 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Die Registrierung umfasst eine Bewertung der Gefährlichkeit der Stoffe und wenn erforderlich, Empfehlungen zum sicheren Umgang.

Europaweit wurden bis zum 31. Mai über 9000 Registrierungen zu rund 2900 Stoffen von mehr als 3200 Unternehmen bei der ECHA eingereicht. Deutsche Unternehmen haben sich mit 31 Prozent der Registrierungen wie schon bei der ersten Registrierungswelle überproportional am Prozess beteiligt. Noch höher ist der Anteil der von deutschen Unternehmen eingereichten sogenannten "Lead Dossiers". Hier stellen deutsche Unternehmen fast die Hälfte der federführenden Registranten.

Mit etwa 20 Prozent ist der Anteil der Registrierungen aus kleinen und mittleren Unternehmen höher als bei der ersten Registrierungswelle im Jahr 2010 (13 Prozent), aber immer noch sehr viel geringer als der Anteil der chemischen Großindustrie. Für rund 1000 Stoffe hatten Unternehmen eine Registrierung angekündigt, jedoch kein Dossier eingereicht. Diese Stoffe könnten in naher Zukunft nach dem Grundsatz "keine Daten - kein Markt" nicht mehr in ausreichender Menge verfügbar sein.

Insgesamt sind seit Inkrafttreten von REACH zirka 33000 Registrierungsdossiers zu 6600 Stoffen eingereicht worden. Bei vielen Stoffen handelt es sich - wie in REACH vorgesehen - um gemeinsame Einreichungen mehrerer Hersteller und Importeure. Vereinzelt gab es individuelle Registrierungen, in der Regel funktioniert die gemeinsame Einreichung von Dossiers aber gut.

Als nächstes wird die ECHA die nicht vertraulichen Informationen der Registrierungsdossiers online zur Verfügung stellen. Auch nach einer abgeschlossenen Registrierung müssen Registranten aktiv bleiben, denn sie sind weiterhin für die Inhalte des Registrierungsdossiers verantwortlich. Konkret müssen sie die Informationen zu den Stoffen aktuell halten und die zu erstellenden Sicherheitsdatenblätter mit Registrierungsinformationen wie der Registrierungsnummer und falls erforderlich mit Expositionsszenarien versehen.

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