EMS-Chemie: Weiteres Urteil des Bundesgerichts im Betrugsfall
Aufgrund der langen Verfahrensdauer durch alle Beschwerdeinstanzen sowie aufgrund des inzwischen fortgeschrittenen Alters des im 78. Altersjahr stehenden Verurteilten wird ein tatsächlicher Vollzug des Urteils immer unwahrscheinlicher. Ausserdem bleibt die Rückzahlung der widerrechtlich erlangten CHF 10 Mio. bis zum definitiven Abschluss weiter blockiert.
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