CLP-Verordnung: Die Uhr tickt
TÜV SÜD AG
„Die Unternehmen sollten den Aufwand für die Umstellung von der alten EU-Zubereitungs-Richtlinie auf die neue CLP-Verordnung auf keinen Fall unterschätzen“, sagt Rupert Scherer vom Geschäftsfeld Umwelttechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Eine einfache Umwandlung der bestehenden Produkteinstufung nach der EU-Zubereitungs-Richtlinie ist in den meisten Fällen nicht möglich, weil der Einstufung nach der neuen CLP-Verordnung andere Methoden zugrundeliegen. Aus diesem Grund müssen die Einstufungen der Produkte nach den CLP-Regeln neu ermittelt und gegebenenfalls zusätzliche Laboruntersuchungen durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der Einstufung haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheitsdatenblätter und die Gefahrstoffetiketten, die in den meisten Fällen überarbeitet werden müssen. Aufgrund der veränderten Methoden gehen die TÜV SÜD-Experten davon aus, dass ohne Änderung der Rezepturen in Zukunft mehr Produkte als „ätzend“ und als „akut toxisch“ eingestuft werden.
„Die gesamte Umstellung auf die neue CLP-Verordnung – von der korrekten Einstufung der Stoffe bis zur Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern und Gefahrstoffetiketten ist ausgesprochen zeitaufwändig“, erklärt Rupert Scherer. „Die Unternehmen sollten die Umstellung schnellstens angehen, weil ihnen sonst die Zeit davonlaufen wird.“ Die Chemikalien-Experten von TÜV SÜD unterstützen Hersteller und Importeure bei der Einstufung von Produkten nach der neuen CLP-Verordnung und bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Gefahrstoffetiketten sowie in allen Fragen des europäischen Chemikalienrechts – von CLP bis REACH.
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