Verordnung regelt Explosionsschutz neu: Verantwortung der Betreiber steigt
Einige Prüfbereiche für befähigte Personen geöffnet
Mit der neuen Verordnung ergeben sich auf einigen Ebenen auch Änderungen hinsichtlich der Prüfzuständigkeiten. Vom Betreiber bestellte, befähigte Personen – also jene, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen – können einige Prüfungen selbst durchführen. Diese höhere Flexibilität für den Betreiber ist mit größerer Verantwortung verbunden. Es muss eigenständig festgelegt werden, welche Anlagen zu prüfen sind. Zudem muss sichergestellt sein, dass der als befähigte Person bestimmte Mitarbeiter über die erforderliche Fachkompetenz verfügt. „Betreiber, die sich den Aufwand sparen und rechtlich absichern möchten, können auch weiterhin eine ZÜS beauftragen“, sagt Göppert.
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