Van Goghs Gelb bleibt!
Der Antrag zum Verbot von Cadmium in Künstlerfarben findet bei der Europäischen Chemikalienagentur keine Unterstützung
Dr. Franz-Georg Simon, Leiter des Fachbereiches Schadstofftransfer und Umwelttechnologien an der BAM, ist Berichterstatter im SEAC, dem Komitee für sozioökonomische Analysen. SEAC und das Risikobewertungskomitee RAC, zwei wissenschaftliche Komitees der ECHA, beraten Verbotsanträge gemäß der europäischen Chemikalienverordnung REACH.
„Das Schwermetall Cadmium wird in nicht unbeträchtlichen Mengen auf landwirtschaftliche Flächen eingebracht. In Europa sind das knapp 120 Tonnen pro Jahr. Das meiste, gut 80 Tonnen, stammt aus den verwendeten Mineraldüngern, 7,4 Tonnen gehen auf das Konto des Klärschlamms. Nach den Berechnungen der schwedischen Antragssteller stammen 110 kg von den 7,4 Tonnen aus den Künstlerfarben. Nicht gerade viel: Die Aufnahme von Cadmium würde sich durch das Verbot um 0,001 Millionstel Gramm (µg) pro Tag verringern, das sind gerade einmal 0,006 % der gesamten Aufnahme von Cadmium. Das ist so gering, dass beide Komitees, RAC und SEAC, sich gegen ein Verbot von Cadmium Gelb als Künstlerfarbe ausgesprochen haben. Zudem sei unklar, ob der Nutzen für die menschliche Gesundheit durch weniger Cadmium in der Nahrung die Kosten des Verbots übersteigt. Und: es gibt keine „echten“ Alternativen zu Cadmium Gelb als Künstlerfarbe“, so Simon.
Der Verbotsantrag ist auf der Webseite der ECHA veröffentlicht und kann noch bis zum 9. Februar 2015 von jedermann kommentiert werden. Bislang gingen 667 Kommentare bei der ECHA ein, so viele wie noch nie zuvor bei anderen Verbotsanträgen unter REACH. Nur 17 Kommentare unterstützen den Verbotsantrag, alle anderen waren ablehnend. Viele Künstler beklagten, dass es keine adäquaten Alternativen zu den Cadmium-Farbtönen gebe. Zudem seien die Annahmen des Antragssteller falsch: viele Künstler gaben an, ihre Pinsel mit Papier- und Stofftüchern zu reinigen und anfallende Farbreste angemessen zu entsorgen.
Im März 2015 entscheidet die ECHA darüber abschließend. Der Vorgang geht dann zur Europäischen Kommission, die die endgültige Entscheidung trifft. In der Regel orientiert sich die EU Kommission dabei an den Meinungen der ECHA-Komitees.
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