Umstellungsfrist für Gefahrstoffkennzeichnung endet
Neue Gefahrstoff-Symbole: Firmen müssen Prozesse und Dokumentationen anpassen
TÜV Rheinland
Neue Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Auf den ersten Blick scheinen die neuen Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen selbsterklärend. Dennoch ist eine Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter wichtig und notwendig. Hier gilt es unter anderem zwei neue Symbole zu erläutern: Das Ausrufezeichen mahnt zur Vorsicht und weist auf Gefahrstoffe hin, die sensibilisierende, reizende und gesundheitsschädliche Wirkungen haben. Das neue Symbol für Gesundheitsgefahr (Oberkörper hinter einem Stern) ist weit gefasst: Es kennzeichnet Stoffe, die sehr schwere Gesundheitsschäden mit verzögertem Verlauf auslösen können. Darunter fallen zum Beispiel Erbgutveränderungen oder auch Krebserkrankungen.
Das bisher bekannte Andreaskreuz wird nicht mehr verwendet. Zusätzlich können diese Kennzeichnungen um sogenannte Signalwörtern ergänzt werden, die den Gefährdungsgrad noch einmal unterstützen. „Gefahr“ wird verwendet für ernsthaftere (höhere) Gefahrenkategorien. „Achtung“ steht für weniger schwerwiegende (tiefere) Gefahrenkategorien. Das neue Symbol für Gesundheitsgefahr in Kombination mit „Gefahr“ warnt es beispielsweise davor, dass ein Gefahrstoff die Organe schädigt (H370). In Kombination mit dem Signalwort „Achtung“ ist die Bedeutung abgeschwächt: Das Symbol weist dann darauf hin, dass Organschäden auftreten können (H371).
Die neuen Kennzeichnungen zu kennen, ist nicht nur beim beruflichen Umgang mit Gefahrstoffen wichtig. Sie begegnen jedem Verbraucher im privaten Umfeld, zum Beispiel im Haushalt auf Reinigungsmitteln, Blumendünger, Farben, Lacken oder Klebstoffen. Im Flyer „Gefahrstoffe im Haushalt“ hat TÜV Rheinland die Symbole, ihre Bedeutung und mögliche Schutzmaßnahmen übersichtlich zusammengefasst.
Weitreichende Auswirkungen im Unternehmen
Aus der neuen Einstufung der Gefahrstoffe und dem gefährdungsbezogenen Ansatz der GHS leiten sich für Firmen umfangreiche Veränderungen ab: Sichtbar werden sie in der Betriebsanweisung, die mit konkreten Hinweisen zu Schutzmaßnahmen an die neuen Vorschriften angepasst werden muss. Aber auch weitere Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Risikoanalysen oder Gefahrstoffverzeichnisse müssen neu gefasst werden. Daraus ergeben sich oft Folgeänderungen in Prozessen, Vorschriften und Abläufen, die es zu dokumentieren gilt. Darüber hinaus müssen die betroffenen Mitarbeiter unterwiesen und geschult werden.
TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen bei der Anpassung aller betroffenen Prozesse und Dokumente. Sehr effizient lässt sich der Umgang mit Gefahrstoffen über das TÜV Rheinland Online-Gefahrstoffmanagement-System TOGs abwickeln. Es umfasst alle relevanten Prozesse von der Informationsbeschaffung über die Beurteilung von Risiken bis hin zur Festlegung von passenden Maßnahmen und deren rechtssicherer Dokumentation. „Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, wie weitreichend die neue Einstufung eines Gefahrstoffes ist. Wie bei einem Eisberg, dessen Spitze aus dem Wasser ragt, verbirgt sich der wahre Umfang oft. Daher ist bei der Anpassung an die neue Gesetzeslage ein umfassender Blick auf alle Abläufe im Unternehmen wichtig. Unsere Experten unterstützen Unternehmen mit entsprechenden Fachkenntnissen und helfen so, die notwendigen Änderungen fristgerecht umzusetzen“, so Bruckhaus.