REACH: Unternehmen müssen nachbessern

Das BfR und das UBA prüfen über 1.800 Registrierungen für wirtschaftlich wichtige Chemikalien

24.07.2015 - Deutschland

Mehr als die Hälfte der Registrierungsdossiers erfüllt mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen nicht. Dazu zählen beispielsweise Informationen zu erbgutverändernden Effekten. Dies ist das Ergebnis einer Studie, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Informationen in den Registrierungsdossiers sind entscheidend, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Hier müssen die Unternehmen nachbessern - die Studie zeigt, an welchen Stellen.“ BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: „Um die Qualität der Registrierungsdossiers zu verbessern, müssen fehlende oder ungenügende Daten zu den toxikologischen und ökotoxikologischen Endpunkten unbedingt ergänzt werden.“ Die EU-Chemikalienverordnung REACH verpflichtet die Europäische Chemikalienagentur ECHA, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu Frau Krautzberger: „Die ECHA benötigt zusätzliche Ressourcen für die Prüfung der Registrierungen. Die Situation wird sich nur verbessern, wenn ausreichend Dossiers geprüft und unzureichende Registrierungen nicht akzeptiert werden.“

58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode (2010) für wirtschaftlich wichtige Chemikalien erfüllen mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt  oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Ohne ausreichende Informationen können Gefährdungen von Mensch und Umwelt übersehen werden.

Die Informationen aus der Registrierung sind entscheidend, damit industrielle und gewerbliche Verwender der Stoffe das Gefahrenpotenzial einschätzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können. Unerlässlich sind die Informationen auch für die Hersteller von Verbraucherprodukten, die die Sicherheit ihrer Produkte verantworten. Die Behörden benötigen verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren.

42 Prozent der geprüften Dossiers bewertet das BfR als „komplex“.  Hier wurden Möglichkeiten des Datenverzichts in Anspruch genommen, z.B. unter Hinweis auf Daten zu ähnlichen Stoffen. Dies geschieht auch, um Tierversuche zu vermeiden. In einer Folgestudie wird nun detailliert geprüft, ob die Gründe hierfür wissenschaftlich plausibel sind.

EU-Chemikalienverordnung REACH

Seit 2010 müssen Hersteller und Importeure ihre Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registrieren. Eine Registrierung muss Informationen enthalten, die es erlauben, die Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Das fordert die EU-Chemikalienverordnung REACH. Die ECHA ist verpflichtet, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Behörden der EU-Länder bewerten anhand dieser Dossiers die Risiken der Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt. In begründeten Fällen  fordern sie weitere Studien oder die gesetzliche Regulierung des Stoffeinsatzes. Unvollständige Informationen im Dossier können also zu nicht belastbaren Bewertungen der Chemikalien führen.

In der ersten Registrierungsperiode mussten innerhalb kurzer Zeit über 4.300 Stoffe registriert werden. Darunter auch Zwischenprodukte und eingestufte Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe) mit Produktionsmengen unter 1.000 Tonnen pro Jahr. Diese, ca. 2.300 Stoffe wurden von der Prüfung ausgenommen. Die verbleibenden ca. 2.000 Registrierungen für Stoffe mit hergestellten oder importierten Mengen von mehr als 1.000 Tonnen jährlich hat das BfR in der Studie geprüft. In der zweiten Registrierungsperiode (2013) wurde die Registrierungspflicht auf alle Stoffe ab jährlich 100 Tonnen Produktion bzw. Import ausgeweitet. 2018 endet die letzte Übergangsfrist der Registrierungspflicht. Bis dahin müssen alle noch verbleibenden Chemikalien registriert werden. Mit konformen Registrierungsunterlagen.

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