Urteil: Brüssel trödelt mit Gesundheitsprüfung von Bioziden

18.12.2015 - Luxemburg

(dpa) Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht genug zur Regulierung von Bioziden getan. Zu Bioziden gehören zum Beispiel Insektensprays oder antibakterielle Putzmittel. In ihnen können sogenannte endokrine Disruptoren enthalten sein, die das Hormonsystem von Menschen und Tieren beeinflussen können.

Die Brüsseler Behörde habe nicht schnell genug festgelegt, welche Stoffe schädlich für Mensch und Tier sein könnten, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache T-521/14).

Eigentlich hätte die EU-Kommission dies bereits bis Dezember 2013 ermitteln sollen - bis heute ist dies aber nicht geschehen. Schweden reichte 2014 Klage ein.

Die Behörde argumentierte, die Wissenschaftler seien sich in ihrer Einschätzung der Gefährlichkeit nicht einig gewesen. Mittlerweile sei die Prüfung aber im Gange, teilte die Kommission nach dem Urteil mit. Es handle sich um ein «extrem komplexes Thema». Im kommenden Jahr solle die Untersuchung abgeschlossen sein. Danach werde über die Kriterien entschieden. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten Berufung eingereicht werden.

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