Spuren von Mineralölbestandteilen: LGL veröffentlicht Herstellernamen von Adventskalendern
Um dem Interesse der Verbraucher nach Information nachzukommen, hat das LGL die betroffenen Unternehmen im Rahmen eines Eilverfahrens nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) angehört, mit dem Ziel, die belasteten Produkte schnellstmöglich nennen zu können. Ein Unternehmen ist gerichtlich gegen die Veröffentlichung des Namens vorgegangen. In zweiter Instanz wurde dem LGL die Namensnennung vorläufig untersagt.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Behörden produkt- und herstellerbezogene Angaben nur nach einem entsprechenden VIG-Verfahren veröffentlichen dürfen. Die Gutachten zu allen mit MOAH-belasteten Schokoladen hat das LGL an die für den Vollzug zuständigen Kreisverwaltungsbehörden übermittelt. Diese sollen sämtliche Hersteller auffordern, die Quelle der MOAH-Kontamination in der Schokolade zu ermitteln, um die Gehalte zu minimieren bzw. zu beseitigen.
Weitere Informationen und eine Übersicht der Namen unter http://www.lgl.bayern.de/adventskalender2015
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