Qualifizierung von zur Prüfung beauftragten Personen

VDI-Richtlinie 4068 Blatt 1

08.03.2016 - Deutschland

Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert jedoch Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln. Dies setzt in der Regel eine einschlägige Berufsausbildung voraus. Die erforderliche besondere Qualifikation kann durch eine innerbetriebliche oder externe Fort- oder Weiterbildung erfolgen. Die neue VDI 4068 Blatt 1 beschreibt die Qualifikationsmerkmale an die zur Prüfung befähigten Personen.

Die Auswahl der zur Prüfung befähigten Personen orientiert sich in der betrieblichen Praxis an den eingesetzten Arbeitsmitteln oder nach der Art der überwachungsbedürftigen Anlage. Dabei hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden.

Um die Anforderungen an die mit der Prüfung beauftragten Personen festlegen zu können, müssen Kriterien für ein solches Klassifizierungsverfahren festgelegt werden. Die VDI-Richtlinie bietet ein Klassifizierungsmodell für die erforderliche Qualifizierung der zur Prüfung beauftragten Personen an und legt die für die Aus- und Weiterbildung notwendigen Bedingungen fest. Dem Arbeitgeber steht damit eine Handlungsanleitung zur systematischen Ermittlung der Anforderungen an zur Prüfung beauftragten Personen zur Verfügung. Die VDI 4068 Blatt 1 richtet sich an Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte und Führungskräfte sowie fachlich Interessierte.

Herausgeber der VDI 4068 Blatt 1 „Zur Prüfung befähigte Personen; Qualifikationsmerkmale und Beauftragung“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU).

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