Mehr Forschung für mehr Tierschutz
BfR empfiehlt weitergehende Forschung zum Schutz der Versuchstiere
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Ziel der EU-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren ist eine vollständige Abkehr von Tierversuchen, wobei anerkannt wird, dass Tierversuche in der Grundlagenforschung sowie zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier noch immer notwendig sind. Ein weiteres Schlüsselelement der Richtlinie ist das 3R-Prinzip – replace, reduce, refine (ersetzen, verringern, verbessern). Dieses Prinzip zielt darauf ab, Tierversuche durch andere Methoden zu ersetzen und dort, wo dies noch nicht möglich ist, die Zahl der Versuchstiere zu verringern und das Leiden der Versuchstiere zu vermindern.
Die Europäische Union hat eine Richtlinie statt einer Verordnung erlassen, denn diese gibt den Mitgliedsstaaten die nötige Flexibilität, um die Ziele der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Besonderheiten des entsprechenden Landes können dadurch mit einbezogen werden. Die im Zuge der Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber erlassenen Regelungen müssen nun in die Praxis umgesetzt und dabei rechtswissenschaftlich ausgelegt werden.
Immer wichtiger wird die enge Zusammenarbeit zwischen Experten aus Naturwissenschaft, Veterinärmedizin, Recht und den zuständigen Behörden, um die neue Gesetzgebung und damit einhergehend eine gemeinsame Kultur der Sorgfalt im Umgang mit Versuchstieren in die Praxis umzusetzen. Die Rechtswissenschaft kann Definitionen der entsprechenden Begriffe für jene vorschlagen, die die rechtlichen Vorgaben anwenden. Wissenschaftler können durch ihre Fachkenntnis einen Beitrag zur objektiven Messung des Wohlbefindens von Tieren leisten, während es den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden obliegt, die Empfehlungen der Wissenschaft gegebenenfalls in ihre Vollzugsaufgaben einzubetten.
Um den Tierschutz zu stärken, sollten alle beteiligten Disziplinen an einer Lösung mitarbeiten.
In diesem Zusammenhang hat das BfR in enger wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit weiteren Experten einen ersten internationalen Vorschlag zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Fische (Knochenfische, Teleostei) erarbeitet und publiziert.