BASF begrüßt EU-Zulassung für Zinkoxid
Zinkoxid wurde in seiner Nanoform in die Positivliste der EU-Kosmetikverordnung aufgenommen
Zinkoxid auch in den USA für die Verwendung in Kosmetika zugelassen
Zinkoxid ist einer von nur zwei UV-Filtern, die in den USA für den UVA1-Schutz in Sonnenschutzanwendungen zugelassen sind. Alle Z-Cote-Filter zeigen synergistische Effekte mit organischen Filtern und können verwendet werden, um die UVA- und SPF-Leistung eines Sonnenschutzmittels zu verbessern.
Zwei weitere UV-Filter bereit für die EU-Zulassung
Das gesamte BASF-Sortiment an UV-Filtern wurde toxikologisch auf seine Eignung für Kosmetikprodukte bewertet. Dennoch unterliegt die Verwendung von Nano UV-Filtern zum Schutz der Haut in vielen Ländern immer noch einer besonderen Gesetzgebung. Für Europa ist der nächste mikrofeine UV-Filter bereit für die Zulassung: Im Februar 2016 hat Titandioxid ein positives Votum der Arbeitsgruppe der EU-Kommission für Kosmetika erhalten. Die offizielle Aufnahme des Nano UV-Filters in den Anhang VI der EU-Kosmetikverordnung wird für die zweite Hälfte des Jahres erwartet. Mit Methylene-Bis-Benzotriazolyl-Tetramethylbutyl-Phenol (MBBT) steht ein weiterer Nano UV-Filter auf der Abstimmungsliste der EU. MBBT ist seit seiner Zulassung als UV-Filter im Jahr 2000 unter der BASF-Marke Tinosorb® M auf dem Markt. Seitdem wird es weltweit – mit Ausnahme der USA – in Sonnenschutzprodukten eingesetzt. Allerdings wurde aufgrund der neuen EU-Kosmetikverordnung eine Neuzulassung als „Nano“ UV-Filter erforderlich. 2015 veröffentlichte der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) eine positive wissenschaftliche Stellungnahme zu MBBT in seiner Nanoform. Die offizielle Aufnahme in den Anhang VI wird für 2017 erwartet.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.