Wie man Feinstaub bei Holzöfen und Holzheizungen reduziert
Neue Richtlinie VDI 3670
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Eine Studie des Bundes aus dem Jahre 2010 belegt, dass die Feinstaubbelastung (PM2,5) durch Holzfeuerungen mittlerweile mehr als ein Viertel an der Gesamtbelastung der Luft durch Feinstaub ausmacht. Die Reduzierung der Feinstaubbelastung ist damit eine der wichtigsten lufthygienischen Herausforderungen. Es ist daher unbedingt notwendig, die veralteten technischen Vorgaben für Holzöfen und -heizungen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Die neue VDI 3670 hilft hierbei.
Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen folgenden Feuerungsarten: Einzelraumfeuerung aller gemäß 1. BImSchV zulässigen Leistungsbereiche, die Festbrennstoffe einsetzen; Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von 4 kW bis zu 50 kW, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen; Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von mehr als 50 kW bis zu 500 kW, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen; Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von 4 kW bis zu 500 kW, die Agrarbrennstoffe der Nr. 8 und Nr. 13 nach 1. BImSchV einsetzen. Für Einzelraumfeuerungen, die Festbrennstoffe einsetzen, legt diese Richtlinie fest, welche Wirksamkeit (in diesem Fall insbesondere der Abscheidegrad) als der Stand der Technik von Abscheidern für diesen Typ von Feuerungsanlagen anzusehen ist.
Herausgeber der VDI 3670 „Abgasreinigung - Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für kleine und mittlere Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL.
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