REACH: Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis
REACH-Info 6 nach europäischem Urteil aktualisiert
Die Broschüre informiert nun auch umfassend über die Konsequenzen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu besonders Besorgnis erregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen. In Bezug auf die Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1 Massenprozent herrschte zunächst innerhalb der EU eine unterschiedliche Sichtweise. Der Urteilsspruch des EuGH stellte nun Rechtssicherheit her.
Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass ein Erzeugnis, auch wenn es in einem Erzeugnis verbaut ist, seinen Erzeugnischarakter behält. Das Vorgehen lässt sich am Beispiel eines Fahrrades verdeutlichen. Beziehen sich die 0,1 Prozent auf das gesamte Fahrrad oder auf den Fahrradgriff, Fahrradsattel oder Pedale? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes stellt klar, dass sich diese Berechnung auf die einzelnen verbauten Erzeugnisse wie zum Beispiel den Griff bezieht. Letztlich müssen auch Fahrradsattel und Pedale als zusammengesetzte Erzeugnisse angesehen werden, die für die Frage nach der Bezugsgröße in die einzelnen Erzeugnisse weiter "zerlegt" werden müssen.
Die aktualisierte Broschüre REACH-Info 6 informiert darüber, welche Melde- und Informationspflichten aufgrund des Urteils auf Hersteller und Händler zukommen. Zudem geht sie auf die allgemeinen Pflichten unter REACH ein und gibt unter anderem Hinweise, wie Informationen zu SVHC in einem Erzeugnis eingeholt werden können.
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