Neue Druckgeräterichtlinie „über Nacht“ verbindlich

20.07.2016 - Deutschland

DVS PersZert, die Personalzertifizierungsstelle des DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V., weist auf die Umstellung der neuen Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU ab dem 19. Juli 2016 hin. Ab diesen Zeitpunkt wird die neue Druckgeräterichtlinie verbindlich und löst die DGRL 97/23/EG ab, die noch bis zum Vortag, also dem 18. Juli 2016, gültig ist. Bereits am 1. Juni 2015 ist ein Teil, Artikel 13, der DGRL 2014/68/EU verbindlich geworden. Dies wurde notwendig, da die die Einstufung von Fluiden an die neue CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) angepasst werden musste. Die neue CLP-Verordnung hat das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der Stoffe (Richtlinie 67/548/EWG) zum 1. Juni 2015 abgelöst.
Wichtig ist (nach Artikel 48 „Übergangsbestimmungen“ Absatz 3 der DGRL 2014/68/EU), dass von Konformitätsbewertungsstellen ausgestellte Bescheinigungen und gefasste Beschlüsse gemäß der Richtlinie 97/23/EG im Rahmen der neuen DGRL gültig bleiben.

Die Neufassung der DGRL erfolgte wegen der notwendigen Anpassung an den New Legislative Framework (NLF), welcher 2008 von der EU verabschiedet wurde, und dem einheitlichen Rechtsrahmen für die Marktüberwachung von Produkten. Erforderliche Anpassungen waren u. a. die vereinheitlichten Begrifflichkeiten und Konformitätsbewertungsmodule sowie die Übernahme der Neudefinition der Pflichten der Wirtschaftsakteure. Diese Anpassung an den NLF hat jedoch keine Änderung der technischen Inhalte der DGRL zur Folge. Das heißt, der Geltungsbereich, die Konformitätsbewertungsdiagramme sowie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhanges I bleiben unverändert bestehen.

Der Anhang I der neue DGRL schreibt weiterhin vor, dass Personen, die fügetechnische Arbeiten an Druckgeräten, Behältern, druckhaltenden Ausrüstungsteilen, Dampfkesseln, Rohrleitungen oder Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion ausführen, für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein müssen. Eine Zulassung von solchem Personal kann nur durch Stellen erfolgen, die über eine besondere Befugnis verfügen. Mit der Akkreditierung und Notifizierung von DVS-PersZert im Bereich der DGRL besteht diese besondere Zulassung. Sowohl die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) als auch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) haben DVS-PersZert die Kompetenz bestätigt.

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