Neue Regeln beim Handel mit Giftstoffen
Chemikalien-Verbotsverordnung stellt neue Anforderungen an Handel
DEKRA
Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt die Abgabe von besonders gefährlichen und giftigen Produkten. Durch die Umsetzung der Einstufung nach CLP war die bisherige Verordnung seit Juni 2015 de facto nicht mehr anwendbar. Die überfällige Novelle wurde im Januar 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Änderungen gibt es vor allem im Bereich der Produkte, die eine Einstufung als CMR (krebserzeugend, mutagen, fortpflanzungsgefährdend) oder STOT (spezifische Zielorgantoxizität) haben. Beispielsweise fallen die MDI-haltigen Bauschäume (Kennzeichnung R40) jetzt nicht mehr unter die Verordnung, dafür einige styrolhaltige 2K-Spachtelmassen (Kennzeichnung H372). Darüber hinaus wurden einige Sprengstoffausgangsstoffe aus der Verordnung herausgenommen, da für diese Stoffe bereits die EU-Verordnung Nr. 98/2013 mit weitergehenden Anforderungen gilt.
Händler, die von der ChemVerbotsV geregelte Produkte verkaufen, müssen bei der Behörde eine Erlaubnis beantragen. Darüber hinaus müssen Sie bei der Abgabe eine genau vorgeschriebene Dokumentation anlegen und sie müssen auch über einen Sachkundigen nach §11 ChemVerbotsV verfügen. Versandhändler, die ausschließlich gewerbliche Kunden bedienen, können auch auf einen externen Sachkundigen zurückgreifen.
Auch bei der Qualifikation der Sachkundigen gibt es Änderungen. Zukünftig müssen Sachkundige regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um ihre Qualifikation aufrecht zu erhalten.
Meistgelesene News
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.