Klärschlamm wird als Phosphorquelle immer wichtiger
Neuausrichtung der Klärschlammverwertung
Als Ergebnis der Abwasserreinigung fallen jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) zur Entsorgung an. Klärschlamm enthält unter anderem wertvollen und nur endlich verfügbaren Rohstoff Phosphor, der zur Düngung von Pflanzen genutzt werden kann und knapper werdende Rohphosphate ersetzt. Deutschland ist – wie fast alle anderen EU- Staaten – bei der Versorgung mit Mineraldüngerphosphat vollständig von Importen abhängig.
Gegenwärtig werden fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird. Nur noch etwa ein Drittel der Klär-schlämme wird derzeit unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Künftig werden nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Schadstoffanteilen auf dem Acker genutzt werden können. Diese Regelungen haben insgesamt zur Folge, dass mittelfristig die meisten Klärschlämme nicht mehr als Düngemittel verwendet werden dürfen. Auch die bisherige Lücke der Verordnung für die Verwertung von Klärschlämmen im Landschaftsbau wird geschlossen.
Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass je nach Kläranlagengröße nach einer Übergangsfrist von 12 bis 15 Jahren Phosphor aus dem Klärschlamm, dem Abwasser oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss. Der vom Bundestag beschlossene Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.