ECHA schlägt neue Gefahreneinstufung von Titandioxid vor
Chemieverband hält Empfehlung für nicht nachvollziehbar
CHEMIE.DE Information Service GmbH, Sonja Heiermann
Frankreich hatte bei der ECHA eine Einstufung von Titandioxid als krebserzeugend angeregt. Der französische Vorschlag stützt sich dabei auf Studien an Ratten, die extrem hohe Konzentrationen an Titandioxid-Staub inhaliert hatten. Dies führte zu sogenannten Lungenüberladungen (lung overload) durch das Einatmen von Staubpartikeln.
Alle relevanten Leitlinien der ECHA, der OECD und des Europäischen Zentrums für Toxizität und Ökotoxizität stellten jedoch übereinstimmend fest, dass Ergebnisse aus derartigen Lung-overload-Studien an Ratten nicht auf den Menschen übertragbar seien. Darauf wies Romanowski nachdrücklich hin. Auch epidemiologische Studien zeigten keinen Zusammenhang zwischen der Exposition von Titandioxid-Staub am Arbeitsplatz und einem Risiko für Krebs. Außerdem sei in Deutschland die Staub-Exposition am Arbeitsplatz bereits durch den allgemeinen Grenzwert für Staub besonders streng geregelt. „Entzündungsprozesse in der Lunge können durch das Einatmen von Staubpartikeln entstehen, die nicht vom Körper abgebaut werden. Sie sind daher keine spezielle Eigenschaft von Titandioxid, sondern charakteristisch für Stäube“, erläuterte Romanowski. Weiter ergänzte er: „Stäube treten vor allem am Arbeitsplatz auf. Die vorhandene Regelung im Arbeitsschutz über den allgemeinen Staubgrenzwert ist daher das geeignete Instrument, die Gesundheit des Menschen zu schützen.“
Titandioxid ist das am häufigsten verwendete Weißpigment. Aufgrund seiner hervorragenden technischen Eigenschaften findet es breite Verwendung in fast allen Branchen und Wertschöpfungsketten: zum Beispiel in Farben, Lacken, Kunststoffen oder bei der Papierherstellung. In der Regel ist Titandioxid in eine Matrix wie Bindemittel und Kunststoff gebunden. Es liegt somit nicht als Staub vor, sodass eine sichere Anwendung gewährleistet ist.
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