Weiterer Bayer-Sieg in Lipobay-Prozess
Erst vor wenigen Wochen hatte der Konzern den ersten Prozess für sich entschieden. Dieser Freispruch wurde von Beobachtern als wegweisend für alle künftigen Verfahren angesehen. Bayer hatte das Medikament Lipobay, das in den USA unter der Marke Baycol vertrieben wurde, Mitte 2001 vom Markt genommen. Der Cholesterinsenker wird mit dem Tod von 100 Patienten in Zusammenhang gebracht.
In dem zweiten Prozess hatte eine Klägerin 50 000 US-Dollar gefordert, weil sie nach eigenen Angaben nach der Einnahme des Medikaments unter Schmerzen, Depressionen und Muskelschwäche leidet. Ihr Arzt hatte aber festgestellt, dass ihre Beschwerden auf Arthritis und nicht auf Lipobay/Baycol zurückgingen.
Der Patientensicherheit habe Bayer zu jeder Zeit oberste Priorität eingeräumt, teilte das Unternehmen mit. All jene, die durch Lipobay schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten haben, werde Bayer freiwillig und ohne Anerkennung einer Haftung «auf faire Weise» entschädigen.
Bislang hat sich das Unternehmen in rund 500 Fällen außergerichtlich geeinigt. Hierfür wurde eine Summe von 140 Millionen Euro gezahlt. Nach letzten Angaben von Bayer sind bislang 8400 Lipobay-Klagen eingegangen, hauptsächlich in den USA. Drei Klagen sind in Deutschland anhängig.
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