Grenzwert für Blei im Trinkwasser gesenkt

15.12.2003

Seit 1. Dezember 2003 gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Erlaubt sind jetzt nur noch 25 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Hierauf weist das Umweltbundesamt (UBA) hin. Bisher lag der Wert bei 40 µg/l. Diese Anpassung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) war durch die EG-Trinkwasserrichtlinie vorgegeben. Zu Beginn des Jahres 2013 wird der Wert noch weiter sinken. Dann darf Trinkwasser höchstens noch 10 µg/l Blei enthalten. Erst dieser Wert ist auch für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitlich duldbar. Bis dahin gilt wie bisher: Für Säuglinge sollte Trinkwasser aus Bleileitungen nicht verwendet werden. Die stufenweise Senkung des Bleigrenzwertes ermöglicht es, die Vielzahl noch vorhandener Installationen mit mehr oder weniger großen Anteilen aus Blei Schritt für Schritt zu ersetzen. Hauseigentümer haben also noch bis Ende 2012 Zeit, Bleileitungen gegen solche aus besser geeigneten Materialien auszutauschen. Diese sind - je nach Wasserqualität - Kupfer, innenverzinntes Kupfer, Edelstahl, verzinkter Stahl sowie Kunststoffe und kunststoffbasierte Verbundmaterialien. Zur Finanzierung des Austauschs stehen bundesweit Fördermittel aus dem Wohnraum-Modernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung.

Erhöhte Bleigehalte des Trinkwassers beeinträchtigen - vor allem durch schleichende Aufnahme kleiner und dennoch toxischer Bleimengen - die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Bei Erwachsenen lagert sich Blei in die Knochen ein und ist dann unschädlich. Es kann von dort aber in Phasen erhöhten Stoffwechsels - zum Beispiel während einer Schwangerschaft - wieder in das Blut gelangen. Deshalb sollten auch junge Frauen und Schwangere kein Trinkwasser aus Bleileitungen trinken, vor allem dann nicht, wenn es vorher in den Leitungen gestanden hat ("Stagnation").

Bleirohre werden seit 1973 in Deutschland nicht mehr für die Trinkwasserversorgung eingebaut, sind aber in 10 bis 15% der Wohnhäuser nord-, west- und ostdeutscher städtischer Verdichtungsgebiete noch in Betrieb. In Süddeutschland dagegen sind sie schon seit über 100 Jahren verboten.

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