Grünes Licht für die SCHOTT AG
Unternehmensgremien stimmen Umwandlung zur Aktiengesellschaft zu
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in einem juristischen Verfahren um eine frühere Änderung des Statuts der Carl-Zeiss-Stiftung ist mit der Entscheidung des Unternehmensrates und des Stiftungskommissars ein weiterer wichtiger Meilenstein der Stiftungsreform erreicht.
"Mit der Entscheidung des Unternehmensrates ist der Weg in die SCHOTT AG endgültig geebnet", so Todenhöfer. SCHOTT Vorstandssprecher Dr. Udo Ungeheuer ergänzte: "Endlich erhalten wir eine international anerkannte Rechtsform, die unsere strategische Wettbewerbsposition verbessert."
Zur Zeit werden die beiden Stiftungsunternehmen Carl Zeiss und SCHOTT GLAS noch als rechtlich unselbständige Betriebe der Carl-Zeiss-Stiftung geführt. Die Carl-Zeiss-Stiftung ist damit die einzige in Deutschland verbliebene, im internationalen Rechtsverkehr jedoch unbekannte unmittelbare Unternehmensträgerstiftung. Die Überführung von SCHOTT GLAS in eine rechtlich selbständige Aktiengesellschaft führt auch zu der Auflösung des Haftungsverbundes mit dem Schwesterunter-nehmen Carl Zeiss (Oberkochen).
Die Umwandlung von SCHOTT GLAS in eine Aktiengesellschaft soll nach Genehmigung durch die Stiftungsverwaltung Mitte Mai zum Handelsregister angemeldet werden. Die Umwandlung soll nach der derzeitigen Planung im Juli 2004 in Kraft treten.
Die Carl-Zeiss-Stiftung wird sämtliche Aktien der SCHOTT AG halten. Ein Börsengang ist damit ausgeschlossen.
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