GEO Specialty Chemicals reicht Reorganisationsplan ein
GEO Specialty Chemicals, Inc., ein diversifizierter Hersteller von Spezial- und Elektrochemikalien, gab heute bekannt, dass es seinen Reorganisationsplan und Offenbarungsbericht (Disclosure Statement) beim United States Bankruptcy Court für den District of New Jersey eingereicht hat. Der Plan legt eine Einigung über die wesentlichen Merkmale einer Reorganisation im allgemeinen Einverständnis zwischen dem Unternehmen, seinen wichtigsten besicherten Kreditgebern und dem offiziellen Komitee der unbesicherten Kreditoren dar.
"Die Einreichung unseres Reorganisationsplans stellt einen Meilenstein zur Erreichung unseres Ziels einer Aufhebung des Gläubigerschutzes nach Chapter 11 bis zum Ende des Jahres dar", sagte George Ahearn, Präsident und Chief Executive Officer. "Wir glauben, dass der Plan Rahmenbedingungen bietet, die es GEO erlauben werden, als stärkeres, wettbewerbsfähigeres Unternehmen hervorzugehen. Wir möchten vor allem unseren Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Kreditgebern für ihre Unterstützung bei diesem Prozess danken. Die Tatsache, dass GEO dies in nur knapp sieben Monaten seit Einreichung des ursprünglichen Antrags erreicht hat, spricht für die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und seiner soliden diversifizierten Geschäftsbasis."
Nach dem vom Unternehmen vorgeschlagenen Plan, der noch von den Gläubern genehmigt und vom Amtsgericht (Bankruptcy Court) bestätigt werden muss, und für den eine Exit-Finanzierung noch abgeschlossen werden muss, soll die Bilanz GEOS deutlich verschlankt werden. Wesentliche Elemente des vorgeschlagenen Plans umfassen u.a. die Rückzahlung des jetzigen Bankdarlehens des Unternehmens mit einer neuen Exit-Finanzierungsmöglichkeit von bis zu USD 130 Millionen, die auch zur 3 Finanzierung des Umlaufvermögens und der Verpflichtungen, die sich aus dem Plan ergeben, verwendet werden Zudem vorgesehen ist die Umwandlung der 10-1/8 % Senior Subordinated Notes des Unternehmens im Wert von USD 120 Millionen in Eigenkapital.
Der nächste Schritt im Insolvenzverfahren ist die Genehmigung des Offenbarungsberichts durch das Gericht im Rahmen einer Anhörung, die vom Gericht einberufen wird. Wird der Offenbarungsbericht vom Gericht genehmigt, führt das Unternehmen eine Abstimmung über den Plan unter denjenigen vorrangigen Gläubern durch, die zur Abstimmung über den Plan berechtigt sind. Das Unternehmen hofft, den Plan bis zum Jahresende bestätigen zu können.
Vor Bestätigung unterliegt der Plan noch Ergänzungen, Änderungen und Erweiterungen.
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