Lösemittelverordnung in Kraft getreten
Die Lösemittelverordnung räumt grundsätzlich eine alternative Regelung ein, um die jeweiligen Grenzwerte einzuhalten - und zwar dann, wenn die Gleichwertigkeit der Emissionsminderung gewährleistet wird. Die Vorgehensweise wird im Kapitel "Reduzierungsplan" der Verordnung vorgeschrieben. Sie ist ein neues Instrument zur Emissionsminderung. Ziel ist es, prozessintegrierte Emissionsminderungen zu fördern und den Betreibern die Möglichkeit für "maßgeschneiderte" betriebliche Lösungen zu geben. Insbesondere für die kleineren, bisher nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen eröffnen die Reduzierungspläne eine kostengünstige und ökologisch sinnvolle Alternative zur nachgeschalteten Abgasreinigung. So kann sich beispielsweise ein Betreiber von Lackieranlagen verbindlich dazu verpflichten, durch Einsatz von lösemittelarmen oder lösemittelfreien Einsatzstoffen oder durch die Anwendung von Lackiertechniken mit hohem Wirkungsgrad die Lösemittelemissionen ebenso stark zu mindern, wie dies durch die Einhaltung der einzelnen, auf die Anlagentechnik bezogenen Emissionsbegrenzungen der Fall wäre.
Das Umweltbundesamt hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Lösemittelverordnung unterstützt. Mit Forschungsprojekten hat es dazu beigetragen, dass Anforderungen, die nach dem Stand der Technik erfüllbar sind und über die EG-Richtlinie hinausgehen, in die Verordnung aufgenommen wurden. Damit ist es möglich, das gesteckte Emissionsminderungsziel, eine Senkung des jährlichen Lösemittelausstoßes um 250.000 Tonnen, zu erreichen.
Die Lösemittelverordnung (31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 31. BImSchG) wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 44, Seite 2180 ff.) veröffentlicht. Sie ist als PDF-Datei auf der Homepage des Bundesumweltministeriums verfügbar (http://www.bmu.de, Volltextsuche: "Lösemittelverordnung") oder kann in der Pressestelle des Umweltbundesamtes angefordert werden. Weitere Informationen sind erhältlich bei Frau Birgit Mahrwald, Umweltbundesamt, Fachgebiet III 2.4, Telefon: 030/89 03-38 06.
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