Wie viel Verbraucherschutz steckt im geplanten EU-Chemikalienrecht?

BfR legt Rechtsgutachten zu Potenzialen und Defiziten des REACH-Entwurfs vor

20.06.2005

Mit einem Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten der Umsetzung von mehr Verbraucherschutz trägt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur aktuellen Diskussion um den REACH-Entwurf bei. Das Fachbuch "Verbraucherschutz im Chemikalienrecht" von Kristian Fischer hat den Aspekt des gesundheitlichen Verbraucherschutzes der zukünftigen EU-Verordnung aus dem juristischen Blickwinkel unter die Lupe genommen. Fischer ist Rechtswissenschaftler an der Universität Mannheim und Experte für Stoffrecht. Das Fazit seiner Analyse: Der Verbraucherschutz kommt in der vorliegenden Fassung des Verordnungsentwurfs zu kurz.

Das neue EU-Chemikalienrecht wird die Verbrauchersicherheit von Chemikalien und Chemieprodukten für die nächsten 20 Jahre maßgeblich prägen. Es soll die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien regeln und ist unter dem Kürzel "REACH" in der Diskussion. Der Verordnungs-Entwurf ist primär als stoffbezogenes Regelwerk konzipiert. Stoffhersteller, -importeure und die verarbeitenden Produzenten werden in die Pflicht genommen und sind die Hauptadressaten von REACH. Der Verbraucher aber kommt mit dem Produkt, nicht mit der Einzelsubstanz in Kontakt und rückt damit bei der Ausrichtung des Verordnungsentwurfs an Umwelt- und Arbeitsschutzaspekten in den Hintergrund. Daraus resultiert für Fischer ein "strukturelles Defizit" des Verordnungsentwurfes, bei dem die Belange des Verbraucherschutzes nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Autor empfiehlt, den Verbraucherschutz mit einem "instrumentellen Auffangnetz" sicherzustellen.

Auf jeder Stufe von REACH, der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung, werden wichtige Weichen für den Verbraucherschutz gestellt. Eine strenge oder weniger strenge Ausgestaltung der Vorschriften für die einzelnen Stufen wirkt sich auf das Niveau des Verbraucherschutzes aus. So wird es beispielsweise gesenkt, wenn im Rahmen der Zulassung eine Abwägung des Gesundheitsrisikos mit dem ökonomischen Nutzen ermöglicht wird. Der Entwurf bietet aber auch Potenziale, den Verbraucherschutz zu stärken. Etwa wenn Möglichkeiten zur Beschränkung der Verwendung von Stoffen in Erzeugnissen ausgeschöpft werden.

Das Buch beschränkt sich nicht auf die reine Analyse der rechtlichen Grundlagen. Fischer unterbreitet auch konkrete Verbesserungsvorschläge, zum Beispiel im Hinblick auf die Mechanismen, um die das Chemikalienrecht im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes ergänzt werden müsste. Der stoffbezogene Ansatz versperre den Blick auf die kumulative Wirkung von Stoffen. Denn Verbraucher können über verschiedene Produkte gleichzeitig ein und derselben Chemikalie ausgesetzt sein. Um zu klären, wie und in welchem Maß der Mensch mit einem Stoff in Kontakt kommt, müssten die verschiedenen Pfade bei der Beurteilung der Exposition im Rahmen von REACH rechnerisch berücksichtigt werden.

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