Polonium-210: Keine Kontaminationen an Fluggästen nachweisbar
Inzwischen haben beide Einrichtungen eine große Zahl von Beratungsgesprächen mit Betroffenen geführt. In einigen wenigen Fällen wurden auch Polonium-Analysen durchgeführt. Bisher konnte - wie erwartet - in keiner der Proben ein erhöhter Ausscheidungswert für Polonium gemessen werden. Die Proben stammten von Männern und Frauen, die zur fraglichen Zeit als Passagiere in den betroffenen Flugzeugen reisten oder die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Untersuchung des Falles betraut waren.
Die Untersuchungen sind sehr zeitintensiv. Sie erfordern eine mehrtägige Probenvorbereitung für die Alpha-Spektrometrie der eingesandten Urinproben. Die Nachweisgrenze dieser Messungen liegt unterhalb der Werte von Vergleichsproben unbeteiligter Kontrollpersonen bei lediglich natürlicher Belastung (Mineralwasser, Nahrungsaufnahme, Rauchen).
Im Rahmen der Beratung seitens des GSF-Instituts für Strahlenschutz und der Medizinischen Abteilung im Forschungszentrum Karlsruhe wurde jeweils auf das minimale Restrisiko betroffener Fluggäste in den anfangs mitgeteilten BA-Flügen verwiesen. Dafür gab es zwei Gründe:
* Seitens British Airways wurde im Verlauf des letzten Wochenendes (8. bis 10.12.06) alle als kontaminiert mitgeteilten Flüge für die Fluggäste als gesundheitlich unbedeutend wieder freigegeben.
* Die in Großbritannien durchgeführten Urinuntersuchungen von Fluggästen zeigten in keinem Fall auffällige Befunde.
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