Bayer: Betriebsvereinbarung über sozialverträglichen Stellenabbau in der Berliner Unternehmenszentrale abgeschlossen

Ausreichender Zeitraum für Suche nach sozialverträglichen Lösungen

12.03.2007

Vorstand und Betriebsrat der Bayer Schering Pharma AG haben eine Betriebsvereinbarung über Eckpunkte eines sozialverträglichen Stellenabbaus in der Unternehmenszentrale abgeschlossen.

Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass der Abbau vorrangig durch Vereinbarungen zu Altersteilzeit und Frühpensionierungen, Abfindungen, Teilzeitangeboten, kollektiven Arbeitszeitverkürzungen, internen Stellenangeboten und das Auslaufen von befristeten Arbeitsverhältnissen sowie durch ein internes Job-Center erreicht werden soll. Auch die Versetzung von Mitarbeitern an andere Standorte des Bayer-Konzerns ist vorgesehen.

"Die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern verliefen in einer konstruktiven Atmosphäre. Mit der heute gefundenen Vereinbarung haben wir gemeinsam die Basis für die zügige Integration unseres Pharmageschäfts geschaffen", sagte Werner Baumann, Vorstand und Arbeitsdirektor der Bayer Schering Pharma AG. "Wir haben bereits am Anfang des Integrationsprozesses gesagt, dass wir uns der Tradition von Bayer und Schering verpflichtet fühlen, Personalanpassungen verantwortungsvoll durchzuführen. Im Gegenzug sind wir auf die Flexibilität und Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, um die vorgeschlagenen Lösungen umzusetzen."

Als wesentliche Maßnahme wird vom Unternehmen ein internes Job-Center mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2009 eingerichtet mit dem Ziel, interne und externe Beschäftigungsmöglichkeiten zu identifizieren. Es soll Mitarbeiter, die vom Arbeitsplatzverlust betroffen sind, vermitteln und zudem Weiterbildung und Qualifizierung anbieten. Vorgesehen ist in den verabschiedeten Eckpunkten ebenfalls die Prüfung eines weitestgehenden Verzichts auf Einsätze von Fremdfirmen.

Die Betriebsvereinbarung zum sozialverträglichen Stellenabbau in der Unternehmenszentrale von Bayer Schering Pharma gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2009 und kann verlängert werden, wenn die Maßnahmen zur Integration noch nicht abgeschlossen sein sollten.

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