Vertrag über die gegenseitige Nutzung von Lizenzen zu Fällungskieselsäuren und Silikaten zwischen Degussa und Rhodia

21.03.2007

In den vergangenen Jahren haben sowohl Rhodia als auch Degussa unabhängig voneinander wertvolles geistiges Eigentum im Bereich der Herstellung und Verwendung gefällter Kieselsäuren entwickelt und in Form von Patenten schützen lassen.

Degussa und Rhodia haben am 21. Dezember 2006 einen Vertrag über die gegenseitige Verwendung von Lizenzen geschlossen, um ihren Kunden die sinnvolle Nutzung dieses geistigen Eigentums zu ermöglichen. Degussa und Rhodia erhalten sich damit nach eigenen Angaben die Handlungsfreiheit, die Entwicklungen auf dem Gebiet der Fällungskieselsäuren zu vermarkten und den eigenen Kunden anzubieten. Dank dieses Vertrages können Kunden beider Unternehmen das geistige Eigentum von Degussa und Rhodia in maximalem Umfang nutzen.

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