EU-Chemikalienrecht REACH führt sprachliche Auflagen für Chemieunternehmen ein

09.05.2007

Die europäische Chemieindustrie steht an der Schwelle zu einer regulatorischen Umwälzung. Die neue EU-Verordnung REACH wurde am 30. Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 1. Juni 2007 in Kraft treten.

Unter den unzähligen Auflagen und Vorschriften, die auf Chemieunternehmen zukommen werden, befindet sich auch die mehrsprachige Dimension der EU, der künftig Rechnung getragen werden muss. REACH erlegt den Unternehmen bei der Kennzeichnung bzw. Dokumentation chemischer Stoffe folgende Verpflichtungen auf:

- "Die Aufschrift muss sich vom Untergrund deutlich abheben und in einer in dem Gebiet, in dem sie verwendet wird, verständlichen Sprache abgefasst sein."

- "Die Kennzeichnung asbesthaltiger Erzeugnisse ist in der (den) Amtssprache(n) des (der) Mitgliedsstaats (Mitgliedsstaaten) abzufassen, in dem (denen) das Erzeugnis in den Verkehr gebracht wird."

- "Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache des/der Mitgliedsstaates/n vorgelegt, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der/die betreffende/n Mitgliedsstaat/en bestimmt/en etwas anderes."

Zahlreiche Chemieunternehmen sind nun auf der Suche nach zuverlässigen und professionellen Übersetzungsdiensten, um diesen Anforderungen nachzukommen. Bei der in Barcelona ansässigen Übersetzungsagentur CPSL hat das Verkaufsteam bereits einen stetigen Anstieg der Nachfrage beobachtet.

"Es begann Anfang dieses Jahres. Wir erhielten erste Anfragen bezüglich unserer Preise und Verfahren. In letzter Zeit konnten wir einen Anstieg beobachten. Bei den Anfragen handelt es sich zu diesem Zeitpunkt größtenteils um Preiskalkulationen, da die Unternehmen nun versuchen, sich ein Bild von den auf sie zukommenden Kosten zu machen. Wir freuen uns über diese Nachfrage, erwarten uns jedoch einen Boom im Juni, wenn die Verordnung in Kraft tritt", so Maria Kania-Tasak, Verkaufsleiterin für den internationalen Markt bei CPSL.

Chemieunternehmen, die ihre Produkte in der EU verkaufen möchten, müssen künftig ihre Produktbeschreibungen und Sicherheitsdatenblätter in alle 23 offiziellen EU-Sprachen übersetzen lassen. Diese sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Irisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

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