Wasch- und Reinigungsmittelrezepturen müssen an das Bundesinstitut für Risikobewertung gemeldet werden
Zur erleichterten Bearbeitung stehen elektronische Meldehilfen zur Verfügung
"Wir haben unser bewährtes Melde- und Bewertungsverfahren weiter ausgebaut und können ab sofort die elektronischen Meldungen der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller bearbeiten", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Bisher hat das BfR jährlich etwa 20.0000 Produktmeldungen in der Giftinformationsdatenbank bearbeitet. Mit den Wasch- und Reinigungsmitteln kommen nun 5.000 bis 6.000 Meldungen pro Jahr hinzu.
Am 5. Mai 2007 ist das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Damit werden die Vorgaben der EU-Detergentienverordnung umgesetzt. Das neue Gesetz soll sowohl die Gesundheit von Verbrauchern beim täglichen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln als auch die Umwelt schützen.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, sind die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, dem BfR bestimmte Daten mit Angaben über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte zu übermitteln. Die Daten werden im BfR für die Giftinformationsdatenbank aufbereitet und den neun Giftinformationszentren der Länder regelmäßig zur Verfügung gestellt. Damit können die Zentren behandelnde Ärzte, insbesondere in Vergiftungsnotfällen, beraten und so wichtige, lebensrettende Hilfestellung leisten.
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